Beinahe schon fast vorbei

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Es ist ja schon vorbei, das Jahr 2009! Fast vorbei. Beinahe. In ein paar Stunden.

Nein, nicht schon wieder ein Blog-Resümee. Das hatten wir gerade erst.

Gerade erst? Nein, es war zum 100. Beitrag. Und dieses hier ist schon der 150. Wahnsinn. Das hätte ich nicht gedacht, als ich mich hier registriert habe. Und über 17.000 Mal wurde er inzwischen angeklickt. Danke, liebe Leserinnen und Leser.

Es sind wirklich 150, auch wenn nur 147 angezeigt werden. Die drei verschwundenen wären fast gar nicht aufgefallen, wenn ich es nicht erwähnt hätte. Warum sie weg sind, erwähne ich heute mal nicht.

Wozu denn eigentlich dieses heutige Posting? Na, ist doch klar: Um meinen Leserinnen und Lesern einen guten Rutsch zu wünschen!

Also dann: Guten Rutsch!

Herr Pampe und sein Boss

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Ich habe wirklich die Nacht kaum geschlafen. Vielleicht zwei Stunden. Wenn ich daran denke, wie mühevoll ich mir meinen Führerschein „erarbeitet“ habe während meines Klinik-Aufenthaltes, mit Gutachten von der Klinik und Fahrprobe mit dem TÜV und MPU (Idiotentest) und Hilfsmittelberatung und Fahrstunden und theoretischer und praktischer Prüfung und Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter und Ausnahmegenehmigung für das Parken und Steuerbefreiung und TÜV-Abnahme für den Umbau und … jetzt schickt mein Vater ein Fax zur Führerscheinstelle und alles war vergeblich? Zumindest bis ich 18 bin?

Was wäre ich ohne Frank, der mit mir heute morgen zur Führerscheinstelle gefahren ist. 95 Sperrungen, Umleitungen, als wir endlich ankamen, war der Sachbearbeiter beim Frühstück. Also erstmal warten.

Nach einer Viertelstunde durften wir rein. Wir stellten uns vor, er fragte mich, ob ich meinen Führerschein dabei hätte. „Der liegt bei der Polizei.“ – „Sehr gut, dann waren die ja mal richtig fix.“

Frank hakte gleich ein: „Was ist daran sehr gut? Das ist sehr schlecht für meine Mandantin. Sie kommt nämlich jetzt nicht mehr zur Schule.“ – „Ja, das ist hart, aber es steht eindeutig im Gesetz, für Ausnahmen vom Mindestalter ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Und der hat sie widerrufen. Widerrufene Zustimmung heißt keine Ausnahme, keine Ausnahme heißt kein Führerschein unter 18. Da kann ich Ihnen auch nicht weiterhelfen, da müssten Sie vielleicht erstmal mit dem Vater reden, der wird ja Gründe haben, warum er Ihnen die Zustimmung wieder entzieht.“

„Was mich jetzt interessiert“, sagte Frank, „ist: Die Ausnahmegenehmigung wurde nur deshalb widerrufen, weil der Vater seine Zustimmung zurückgezogen hat?“ – „Das ist als Grund völlig ausreichend“, antwortete der Mitarbeiter.

„Das steht außer Frage. Meine Frage war, ob es der einzige Grund war für den Widerruf.“ – „Das reicht als Grund aus, Sie brauchen nicht zwei oder drei Gründe, Rücknahme der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters reicht aus, um die ganze Ausnahmegenehmigung zu widerrufen.“ – „Okay. Hatten Sie im Fall meiner Mandantin diesen einen ausreichenden Grund oder gab es noch weitere Gründe darüber hinaus, die in Ihre Entscheidung eingeflossen sind?“ – „Das hatte ich nicht zu prüfen, weil, wie gesagt, der eine Grund ausreicht.“

„Gut. ‚Nicht geprüft‘ heißt also: Der Widerruf der Ausnahmegenehmigung stützt sich zur Zeit ausschließlich auf das zurückgenommene Einverständnis des Vaters. Richtig so?“ – „Kann man so sagen.“ – „Also richtig so. Das ist nämlich sehr wichtig. Der Vater hat zwar seine Zustimmung zurückgenommen, hatte aber bereits zu dem Zeitpunkt, als er Ihrer Behörde erklärt hat, dass er die Zustimmung zurücknimmt, kein Sorgerecht mehr. Damit spielt diese Erklärung rechtlich keine Rolle.“

„Doch.“ – „Nein. Bei Erteilung des Bescheides lag das geforderte Einverständnis der gesetzlichen Vertreter vor. Jetzt wurde bestimmt, dass der Vater nicht mehr gesetzlicher Vertreter ist, also kommt es ab dem Zeitpunkt, wo der Vater dieses Recht verliert, nicht mehr auf sein Einverständnis an. Es heißt: Das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter muss vorliegen. Er ist aber nicht mehr gesetzlicher Vertreter. Also muss sein Einverständnis auch nicht mehr vorliegen. Folglich ist es völlig egal, was er danach noch alles erklärt.“

„Ich nehme an, das haben Sie schriftlich. Das mit dem Sorgerecht.“ – „Selbstverständlich“, sagte Frank.

„Gut, dann formulieren Sie das doch kurz in ein, zwei Absätzen, packen die Dokumente dazu und reichen einen Widerspruch gegen unsere Entscheidung ein. Dann wird das geprüft.“ – „Dann ist meine Mandantin volljährig. Sie benötigt den Führerschein für ihre Mobilität im Rahmen der Gesundheitssorge und der Schulausbildung. Ich protestiere gegen die sofortige Vollstreckung der Entscheidung ohne vorherige Anhörung der Betroffenen und beantrage, dass der Bescheid vorläufig außer Vollzug gesetzt wird.“ – „Ja, machen Sie das bitte schriftlich und packen Sie alle erforderlichen Dokumente dabei.“ – „Das mache ich nicht schriftlich, das erkläre ich Ihnen hiermit mündlich zur Niederschrift.“ – „Ja, dann gehen Sie bitte in das Gebäude A zum Empfang, die Mitarbeiterin dort nimmt das dann auf.“ – „Gut. Wer ist Ihr Vorgesetzter?“ – „Der ist im Weihnachtsurlaub.“ – „Ist ‚Weihnachtsurlaub‘ sein Vor- oder Nachname?“

„So, es reicht jetzt“, sagte er, öffnete die Tür und machte eine Geste, dass wir den Raum verlassen sollen. „Wer ist der Nächste?“ Frank sagte: „Das sind diese 150-Prozentigen, die sich nie eingestehen können, dass sie auch mal einen Fehler machen. Die halten sich für unfehlbar.“ Ich eierte hinter ihm her. „Und jetzt?“ – „Abwarten.“

Wir fuhren zum Gebäude A, zur Information. „Zulassung, Führerschein oder Ausnahme?“ fragte uns die Dame mit ausländischem Akzent. „Zur Rechtsantragsstelle möchten wir“, sagte Frank. „Einen Antrag erklären zur Niederschrift.“ – „Oh ich weiß nicht, in welcher Sache? Zulassung, Führerschein oder Ausnahme?“ – „Führerschein.“ – „Dann gehen Sie bitte Haus D.“ – „Nee, Haus D hat uns gerade nach Haus A geschickt, zur Information.“ – „Ja, aber Führerschein gibt es in Haus D.“ – „Wir wollen zur Rechtsantragsstelle.“ – „Antrag auf Fahrerlaubnis können Sie stellen in Haus D bitte. Ich habe hier keine Anträge für Führerschein.“

„Gut, wo erreiche ich den Leiter der Behörde?“ – „Leiter ist in Weihnachtsurlaub.“ – „Ach der auch? Der wird ja aber einen Stellvertreter haben für die Zeit. Wo erreiche ich den?“ – „Das ist der Herr …, haben Sie einen Termin?“ – „Nein, wo bekomme ich den?“ – „In Geschäftszimmer, das ist Raum …“

Wir mussten einmal quer durch das Gebäude vom Altbau in den Neubau, dort in den Fahrstuhl und oben wieder zurück vom Neubau in den Altbau, um das Geschäftszimmer zu erreichen. Dort hing ein Zettel an der Tür: „Bitte in Zimmer … melden.“ Dort angeklopft: „Wir möchten zu Herrn …“ – „Haben Sie einen Termin?“ – „Leider nicht.“ – „Worum geht es denn?“ – „Meiner Mandantin wurde der Führerschein weggenommen, so richtig mit Polizei und Sichersetellung und so. Aber nur, weil ein Mitarbeiter der Führerscheinstelle etwas übersehen hat. Kann ja mal vorkommen. Jetzt wollten wir eben mit ihm reden, aber der ist … sagen wir mal … sehr pampig. Kann seinen Fehler nicht zugeben und verweist uns auf den schriftlichen Dienstweg. Der dauert aber einige Wochen und meine Mandantin kommt ohne Auto nicht mehr zur Schule und zum Arzt.“

„Warten Sie mal, ich frage mal kurz, ob er einen Moment für Sie Zeit hat.“ Alle Achtung. Sie verschwand, kam kurz danach wieder und sagte: „Kommen Sie bitte mit.“ Auf dem Schreibtisch lag die Bild-Zeitung. „Ich bin gerade beim Frühstücken, aber das macht nichts, kommen Sie rein, geht das so? Warten Sie, ich schiebe die Stühle eben zur Seite. So. Was kann ich für Sie tun? Ein Führerschein wurde entzogen, habe ich gehört, wegen eines Fehlers unserer Behörde?“

„Ja, meine Mandantin hat vorzeitig vor dem 18. Geburtstag eine Fahrerlaubnis bekommen wegen Ihrer Behinderung und dem Weg zur Schule. Ganz normal, mit MPU, Gutachten, Auflagen, umgebautes Auto, Fahrtenbuch, Einverständnis der Eltern.“ – „Ich verstehe. Und dann?“ – „Mutter und Vater hatten damals gemeinsames Sorgerecht. Inzwischen dreht der Vater ein bißchen am Rad, jetzt kürzlich auch ein bißchen doller, nun wurde ihm das Sorgerecht entzogen. Das gibt es schriftlich.“ – „Oh jee. Ja.“ – „Ja, nicht schön, aber das sind nunmal die Fakten. Jetzt hat der Vater aus Frust hierher ein Fax geschickt, gleich nachdem ihm das Sorgerecht entzogen wurde und er eine Kontaktsperre hat, dass er sein Einverständnis für den Führerschein widerruft.“ – „Oh. Nein. Das ist aber gemein. Ja, manchmal kann man sich in die Menschen nicht reinversetzen.“ – „Genau. Problem ist jetzt: Ihre Behörde hat daraufhin den Führerschein über die Polizei einziehen lassen. Mit Bescheid und Amtshilfe-Ersuchen und Sicherstellungsprotokoll und und und. Das Ding ist nur: Der Vater war zu dem Zeitpunkt, als er sein Einverständnis zurückgenommen hat, überhaupt nicht mehr gesetzlicher Vertreter. Das heißt: Auf seine Zustimmung ist es in dem Moment schon gar nicht mehr angekommen. Und nur auf diese Rücknahme von dem Einverständnis stützt ihr Mitarbeiter seine Entscheidung. Das hat er mir heute morgen persönlich bestätigt.“ – „Hm. Wusste er denn zu dem Zeitpunkt, als er das angeordnet hat, dass der Vater kein Sorgerecht mehr hat?“

„Vermutlich nicht. Aber jetzt weiß er es. Er weiß also jetzt auch, dass es für die Anordnung des sofortigen Vollzugs keine Handhabe mehr gibt, vor allem, weil ja auch keine Anhörung stattgefunden hat, bei der diese Dinge ja ans Licht gekommen wären. Dann wäre es ja gar nicht zu der Entscheidung gekommen. Ich verstehe, wenn er darüber jetzt nicht sofort entscheiden will, aber meine Mandantin braucht ihr Auto, nur so funktioniert der ganze Eingliederungsplan, da hängt ja noch eine Menge mehr dran. Ich habe also darum gebeten, dass dieser sofortige Vollzug erstmal außer Kraft gesetzt wird. Sie hat sich ja nichts zu Schulden kommen lassen und führt ihr Fahrtenbuch und hält sich an alle Auflagen und so. Der Mitarbeiter möchte aber, dass wir das normale Widerspruchsverfahren beschreiten. Nur dann ist die Mandantin 18.“

„Haben Sie die ganzen Unterlagen mal da? Ich schau mir das mal eben an.“ Er bekam von Frank die Unterlagen rübergereicht. Dann griff er zum Telefon. „Ja, … hier. Bearbeiten Sie die Sache Julia …? Das ist die junge Frau im Rollstuhl. Ja, kommen Sie doch mal bitte in mein Büro. Was? Nein, bitte sofort.“

Sehr gut. „Wir versuchen, das mal zu klären. Ich muss natürlich auch erstmal hören, wie sich das aus seiner Sicht darstellt. Kommen Sie denn mit den ganzen Umbauten so zurecht? Ich sehe das manchmal hier auf dem Hof, wenn Leute kommen und hier diesen blauen Parkausweis beantragen. Die sind manchmal so schnell mit ihrem Rollstuhl im Auto, das ist sagenhaft. Ich bewundere das.“ – „Vielen Dank“, sagte ich und lächelte ihn an. Schleim. Dann klopfte es. Herr Pampe kam herein.

Der Leiter wollte die Akte lesen. „Herr …, setzen Sie mich mal ins Bild. Warum wurde das jetzt angeordnet? Wegen dieses Schreibens hier vom Vater? Seite …?“ fragte er und zeigte ihm die aufgeschlagene Akte. Herr Pampe nickte. Der Leiter erklärte: „Wie ich hier gerade erfahren habe, hatte der Vater zu dem Zeitpunkt kein Sorgerecht mehr. Das ist wohl sowas wie eine Trotzhandlung von ihm.“ – „Das konnte ich zu dem Zeitpunkt aber nicht wissen.“ – „Das wirft Ihnen auch niemand vor. Ich muss jetzt nur von Ihnen wissen: Wenn Sie gewusst hätten, dass der Vater kein Sorgerecht mehr hat, hätten Sie dann nach dem Schreiben genauso gehandelt und den Führerschein eingezogen?“ – „Natürlich nicht. Das ist ja wie bei einer GmbH. Wenn da der gesetzliche Vertreter ausscheidet, kann der ja auch nichts mehr erklären. Dann gilt nur noch, was die übrigen oder die neuen wollen. Die Mutter ist noch übrig, und die hat den Widerruf nicht mitunterschrieben, also würde ich davon ausgehen, dass die weiterhin einverstanden ist.“

„Genau so machen wir das“, sagte der Leiter. „Machen Sie bitte gleich mal so ein Ding fertig, äh, dass wir den Kram hier zurücknehmen nach 48 und dann Ihre Vorschriften mit dazu. Das andere Ding da wird ausgesetzt, ergibt sich ja logisch. Begründung: Unsere Behörde hat inzwischen von Tatsachen Kenntnis erhalten, die blablabla. Schreiben Sie rein, war nicht mehr vertretungsberechtigt. War der Behörde nicht angezeigt worden. Äh schreiben Sie mit rein: Der zu Unrecht eingezogene Führerschein wird der Betroffenen wieder ausgehändigt. Irgendwie sowas. Fummeln Sie das mal eben zurecht. Belehrung nicht vergessen. Und dann bringen Sie das hierher zur Unterschrift bitte. Das muss ich unterschreiben.“ – „Und was mache ich mit dem Vater? In Kopie?“ – „Nix! Das heften Sie zur Akte, schreiben einen Vermerk zu der Seite mit diesem Bescheid hier und dann nix weiter. Wenn er nachfragt, soll er erstmal nachweisen, dass er vertretungsberechtigt ist. Keine Auskünfte an Unberechtigte.“

„Dankeschön“, sagte Frank.

„Achso, wenn Sie nochmal einen Moment draußen warten würden“, sagte er zu uns. Wir rollten nach draußen, er schloss die Tür. Durch die Tür war aber alles zu verstehen, da er direkt dahinter stand. „Herr …, was ist denn da drüben los bei Ihnen, haben Sie da so viel zu tun oder was? Sie können doch nicht die Leute auf das Widerspruchsverfahren verweisen. Das Mädel fährt hier mit einem Anwalt auf. Das zahlen wir am Ende alles! Sie müssen doch damit rechnen, dass das nach hinten losgeht, gerade wenn Sie wissen, dass Sie falsch entschieden haben, weil Sie nicht alle Fakten kannten. Es verlangt ja niemand von Ihnen, dass Sie alle Fakten kennen, aber wenn Sie das merken, dann … ein bißchen mehr Fingerspitzengefühl. Gerade bei Behinderten! Überlegen Sie mal, wie schnell daraus eine Show wird! Bild-Zeitung, fette Überschrift: Behinderter Frau wird Führerschein weggenommen von der bösen Behörde. Ihr Anwalt wurde abgewimmelt. Jetzt stellt sich raus: Alles ein Irrtum! Und dann eine rührige Geschichte. Und wir mittendrin als Deppen der Nation und ich oder Herr … machen hier auf Elefant im Sand.“

„Ich habe es verstanden. Ich schreibe eben den Bescheid.“ Er kam aus der Tür und stampfte ohne ein Wort an uns vorbei. Der Leiter kam nochmal raus. „Wenn der Kollege das fertig geschrieben hat, bekommen Sie Ihren Führerschein wieder ausgehändigt. Ich wünsche Ihnen allzeit gute Fahrt.“ – „Vielen Dank.“ sagte ich.

„Darf ich noch eine Frage stellen?“ fragte Frank. „Der Vater hat zur Zulassungsstelle den gleichen Blödsinn geschickt. Betrifft die Zulassung des Autos. Gleiche Rechtslage. Die sind noch nicht tätig geworden oder es liegt heute in der Post. Könnten Sie da …“ – „Ich sage dem Kollegen Bescheid, dass er sich mit der Zulassungsstelle hier im Haus kurzschließen soll. Die Unterlagen über das Sorgerecht haben wir ja, das mache ich dann. Sagen Sie ihm gleich noch das Kennzeichen, ja?“

Zwanzig Minuten später kam Herr Pampe wieder, ging ohne uns zu beachten in das Büro, kam mit einer Unterschrift und einem aufgestempeltem Siegelabdruck wieder raus. „Sie dürfen jetzt erstmal ohne Führerschein fahren, müssen aber alle Auflagen genauso beachten. Wenn Sie angehalten werden, sagen Sie, dass Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, nur den Führerschein nicht dabei haben. Dann könnte es sein, dass sie verwarnt werden, auch gebührenpflichtig, das leiten Sie dann an mich weiter.“ – „Der Führerschein liegt noch bei der Polizei. Die haben gesagt, dass die Post erst heute rausgeht. Wir würden jetzt mit dem Bescheid dorthin fahren und den Führerschein wieder abholen.“ – „Ich glaube nicht, dass das funktioniert, aber Sie können es ja versuchen. Dann sollen die hier kurz anrufen.“

Ich war erstmal überglücklich. Bis ich zu Hause ankam. Ich passte gerade den Briefträger ab, der ein Einschreiben für mich hatte. „Stilllegung des Kraftfahrzeuges.“ Ja super. Dürfte sich aber erledigt haben, werden wir telefonisch mit der Zulassungsstelle klären.

Am Nachmittag fuhr ich mit Frank zur Polizei. Als wir nach dem Beamten verlangten, hieß es, der wäre gerade unterwegs. Aber in etwa 20 Minuten sei er wieder da. Also warteten wir. Als er reinkam und uns sah, kam er auf uns zu und sagte: „Und?“ Ich konnte mir das Grinsen nicht verkneifen. Er guckte mich an: „Nein! Zeigen Sie her.“ Ich packte den Bescheid aus. „Wahnsinn. Das hätte ich jetzt nicht gedacht. Wie haben Sie das angestellt? Das ist alles schon fertig geschrieben und eingetütet. Ich habe nicht damit gerechnet, dass Sie hier heute auftauchen. Nun habe ich mir die Arbeit umsonst gemacht. Siehste, Pech gehabt. Ich hol den ganzen Kram mal eben her. Haben Sie das Protokoll von gestern dabei?“ Ich nickte. Ich bekam schon einen Schreck, dass er es losgeschickt hat. Aber er hat sein Versprechen gehalten.

Im Zurückkommen riss er einen großen Briefumschlag auf. „Hier, Lotto, guck dir das mal an, alles für die Katz!“ sprach er seinen Kollegen an. „Man, man, man. … und ich gurken gestern zu der jungen Frau im Rollstuhl und nehmen ihr den Führerschein weg. Den Führerschein!! Großes Theater, die Führerscheinstelle ruft hier extra an und mit Fax und hüh und hott und wir gondeln da extra hin und richten da Unheil an, du, und heute war sie mit ihrem Anwalt da und dann schreiben die, April April, alles nur geträumt.“

Lotto, der Kollege, rümpfte die Nase. „Na toll.“ Er nahm seinem Kollegen das Papier aus der Hand. „Das hätten die ja auch mal vorher überprüfen können da, die Klappstühle. Die gehören alle verhaftet. Vor allem sind Sie ja nun den ganzen Tag unterwegs wegen diesem Schwachsinn hier. Wir kriegen die Fehlfahrt ja wenigstens noch bezahlt.“

„Ist mir alles egal, Hauptsache, ich habe meinen Führerschein wieder“, sagte ich und hätte vor Glück bald geheult. Der Beamte drückte mir den in die Hand. „So, hier. Feierlich zurück. Nicht wieder wegnehmen lassen!“ Ich musste noch unterschreiben. Und dann nichts wie nach Hause.

Jetzt gehts richtig los

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Inzwischen überschlagen sich die Ereignisse. Ich versuche, ein wenig Ordnung reinzubringen. Ich hoffe, ich schreibe das alles richtig und gebe das richtig wieder. Mir raucht immernoch der Kopf.

Am Morgen war die Mitarbeiterin vom Jugendamt bei mir vor der Tür, siehe Beitrag von gestern. Wie wir später erfahren haben, hat die Polizei, die vorgestern bei dieser Aktion hier war, nicht bemerkt oder nicht für besonders wichtig gehalten, dass ich noch minderjährig bin. Das hat mich auch nicht gestört.

Als die Beamten aber meinen Vater besucht haben, um ihm zu erzählen, dass er für die nächsten 14 Tage hier nicht aufzutauchen hat, hat er wohl erwähnt, dass er sich als Vater den Umgang mit seinem Kind nicht verbieten lässt. Woraufhin wohl die Polizei gesagt hat, dass er in Haft genommen wird, wenn er noch einmal bei mir aufkreuzt in den nächsten 14 Tagen. Daraufhin soll er dann gefragt haben, wie er denn für mich sorgen soll, immerhin habe er das Sorgerecht.

Ey, so ein Witzbold. Er kümmert sich wochenlang nicht um mich, und wenn, macht er Blödsinn oder rastet aus, und jetzt ist ihm sein Sorgerecht wichtig. Nun, das führte dazu, dass die Beamten meinen Vater nach meiner Mutter gefragt haben, er denen erzählt hat, dass die im Krankenhaus ist mitsamt der Diagnose und die Polizei daraufhin das Jugendamt hier vorbeigeschickt hat.

Das wäre ja erstmal nicht weiter schlimm. Gleichzeitig scheint diese Situation meinen Vater aber noch auf ganz andere Ideen gebracht haben, die nun langsam echt nicht mehr witzig sind. Um meinen Führerschein frühzeitig zu bekommen, müssen meine Eltern ihre Erlaubnis erteilen. Um ein Auto auf meinen Namen anzumelden ebenso. Um das Auto zu versichern, um hier alleine zu wohnen…

Es war kurz vor zwölf, als schon wieder die Polizei bei mir auf der Matte stand. Ich dachte noch: „Die sind ja fürsorglich. Wollen schon wieder fragen, ob mein Vater aufgetaucht ist…“ – Ätsch. Sie legten mir ein Fax von der Führscheinstelle auf den Tisch. Mein Vater hat seine Zustimmung für den Führerschein widerrufen. Das bedeutet: Der Führerschein ist mit sofortiger Wirkung ungültig und wird eingezogen.

Ich dachte, ich höre nicht richtig. Es begann sich alles zu drehen. Ich habe Frank dazugerufen. Der las sich das durch und meinte: „Das Problem ist die Anordnung der sofortigen Vollstreckung. Selbst wenn man widersprechen würde, hätte das erstmal keine aufschiebende Wirkung. Wer weiß, was der denen erzählt hat.“ Der Polizist schüttelte den Kopf: „Ist bei solchen Sachen immer so. Wenn die Eltern die Zustimmung zurücknehmen, wird das Ding sofort eingezogen. Das ist schließlich kein Mofa, sondern ein Auto.“

Aber Frank lässt sich nicht die Butter vom Brot nehmen: „Moment mal. Die Mutter ist im Moment völlig außen vor. Das heißt, der Vater vertritt die Tochter alleine. Wäre der Vater jetzt verstorben, würde für das Kind ein Vormund bestellt werden. Bis der Vormund bestellt ist, bleiben alle Rechtsgeschäfte, denen die Eltern zu Lebzeiten zugestimmt haben, bestehen, auch solche mit Dauerwirkung. Bis der neue Vormund dem aktiv widerspricht. Falls er das für nötig hält. Oder zwischendrin das Jugendamt bzw. das Gericht das tut. Richtig?“

Der Polizist zuckte mit den Schultern. „Keine Ahnung. Ich bin kein Jurist. Aber das könnte sein. Nur was soll das? Der Vater ist ja nicht verstorben.“ – „Das nicht, aber ihm wurde das Sorgerecht entzogen. Damit ist er nicht mehr gesetzlicher Vertreter und damit kann er die Zustimmung nicht zurücknehmen. Die Rücknahme der Zustimmung ist ein Rechtsgeschäft, bei dem er sein Kind vertritt. Das kann er nicht, solange er kein Sorgerecht hat.“

Der Polizist blies seine Wangen auf, atmete die Luft durch die gespitzten Lippen aus und sagte: „Bamm badamm bamm, bamm bamm bamm.“ Er grübelte, grinste, kratzte sich am Kopf und sagte dann: „Ich würde Ihnen ja gerne helfen. Aber wir müssen mal beim Vorgang bleiben. Die Führerscheinstelle hat uns um Amtshilfe gebeten. Wir fahren hierhin, sacken das Ding ein und gut. Ob das jetzt so richtig ist, müssten Sie dann direkt mit der Führerscheinstelle klären. Also am besten gleich im neuen Jahr dorthin fahren mit den Dokumenten vom Gericht, aus denen das hervor geht, dass der Vater zu dem Zeitpunkt nicht mehr gesetzlicher Vertreter war. Und dann am besten auch gleich mit einem neuen Einverständnis des neuen gesetzlichen Vertreters.“

„Ich mache Ihnen einen anderen Vorschlag.“ – „Nee, jetzt mal im Ernst. Wir können darüber nicht verhandeln. Wir können hier nicht ohne den Führerschein rausgehen.“

Frank gab nicht auf: „Okay, das werden wir im Moment nicht verhindern können, aber trotzdem möchte ich noch einen Vorschlag machen. Der ist so gut, den müssen Sie sich bitte noch anhören. Sie haben gesagt, Sie wollen uns gerne helfen.“ – „Na dann mal los“, sagte er, sichtlich genervt von der Laberei.

„Also. Ich bin mir sicher, dass diese Entscheidung sofort widerrufen wird, wenn die Behörde erfährt, dass der Vater nicht mehr vertretungsberechtigt ist. Das kann schon morgen der Fall sein. In der Zeit gondelt aber der Führerschein durch die Behördenpost, wir haben Jahreswechsel, nächste Woche muss sie mit dem Auto schon wieder zur Schule. Ich schlage vor, Sie stellen das Ding jetzt sicher, stellen ein Sicherstellungsprotokoll aus, verwahren den bei sich auf der Dienststelle und ich besorge Ihnen bis Freitag ein Dokument von der Führerscheinstelle, dass Sie den Führerschein wieder ausgeben dürfen.“

Der Polizist schüttelte den Kopf. „Sicherstellungsprotokoll können Sie bekommen. Aber ich kann das nicht bis Ende der Woche zurückhalten. Ich habe morgen Spätdienst. Wenn mir bis morgen abend die Führerscheinstelle schriftlich mitteilt, dass ich den Führerschein wieder ausgeben darf, können wir das so machen. Wenn nicht, geht das Ding Mittwoch in die Post.“

Okay. Ich gab ihm meinen Führerschein. Mit Tränen in den Augen und einem dicken Kloß im Hals. Ich habe keine Ahnung, wie Frank das anstellen will, denn zu dem Zeitpunkt war nicht mal sicher, ob meinem Vater wirklich das Sorgerecht entzogen wurde. Denn darüber stand nichts in der Akte, die Frank sich zum Teil kopiert hatte. Der Polizist schrieb ein Protokoll, ich sollte unterschreiben. Frank sagte: „Mache bitte vorsorglich bei ‚Der Sicherstellung wird ausdrücklich widersprochen‘ ein fettes Kreuz!“

Ich bekam einen Durchschlag und die beiden schwirrten ab. Die waren gerade aus der Tür, da sah ich, dass das Faxgerät, das bei uns auf dem Flur steht, blinkte. Kein Papier mehr. Als ich neues einlegte, kam noch eine Seite von den Kopien der Akte, da stand aber nichts entscheidendes mehr. Aber dann kamen mehrere Seiten von meinem Vater, die er in der Zwischenzeit gefaxt hatte: Kündigung meiner Wohnung, Kündigung der Autoversicherung, Widerruf der Zustimmung für den Führerschein, Widerruf der Zustimmung für die Zulassung meines Autos, …

Ich habe echt keinen Bock mehr. Gibt es Leute, die das alles so wegstecken? Ich weiß, dass man das alles nicht ernst nehmen muss und dass das am Ende doch wieder anders kommt. Aber es kostet so viel Kraft und ist so unnütz. Ich bin in mein Zimmer verschwunden mit dem ganzen Papierkram, habe die Tür hinter mir zugemacht, habe mich auf mein Bett gelegt und geheult.

Zu um zwei bin ich mit Frank zum Jugendamt gefahren. Wir wollten uns vorher noch eine halbe Stunde lang mit dem anderen Anwalt besprechen, bevor wir den Termin hatten. Bester Ort: Bei Frank im Auto in einer Parkgarage. Wie bei der Mafia. Der andere Anwalt war Fußgänger, sah eher einfach aus. Hatte eine braune Stoffhose an und einen beige-braunen Strickpullover mit großen Karos. Er hatte die Seiten schon von Frank gefaxt bekommen, ich legte die ganzen Briefe von meinem Vater noch nach, Frank erzählte noch von der Aktion mit dem Führerschein. Der andere Anwalt seufzte nur, schien aber nicht besonders beunruhigt zu sein. „Damit schießt er sich aber eher ein Eigentor“, sagte er.

„Die Frage ist ja, ob er überhaupt noch das Sorgerecht hat und diese ganzen Aktionen starten kann“, sagte Frank. Der andere Anwalt sagte: „Also das der Mutter ruht. So nennt man das. Wenn die wegen einer Borderline-Störung in der Klinik ist, könnte man das begründen.“ – „Zumal sie ja vorher schon die Situation der Tochter nicht richtig erfasst hat und immer dachte, sie träumt und wenn sie aufwacht, ist alles wieder normal“, fügte Frank hinzu. „Aber was ist jetzt mit dem Vater? Der spielt ja völlig verrückt. Erst dieser Übergriff mit der Randale bei uns in der Wohnung und dann jetzt diese Sachen.“

„Also die Wohnung kann er nicht einfach kündigen, das kriegen wir auf jeden Fall vom Tisch gewischt“, sagte der Anwalt. Das war doch schon eine gute Ansage. „Aber bei den anderen Dingen, mit dem Auto, … das sehe ich noch nicht. Nur die Tatsache, dass er die Wohnung nicht betreten darf, heißt ja nicht, dass er die Tochter nicht vertreten könnte. Er kann es ja, das hat er ja bewiesen. Dass die Entscheidungen nicht im Sinne der Tochter sind, steht erstmal außen vor. Er ist aber durch den Platzverweis nicht automatisch unfähig, seine Tochter zu vertreten.“

„Die Frage ist ja“, sagte Frank, „ob er das Kindeswohl gefährdet, oder?“ – „Das wäre eine Frage, aber dieser Kündigungskram … das reicht nicht aus. Das mit der Wohnung wird er zurücknehmen, die anderen Sachen mit dem Auto sind keine Kindeswohlgefährdung. Das kann er ja frei entscheiden, ob er seiner minderjährigen Tochter erlaubt, Auto zu fahren.“ – „Stichwort ‚Behinderung‘ und ‚Schulbesuch‘? Sie fährt ja mit dem Auto zur Schule.“ – „Stichwort ‚Bus‘ oder ‚Taxi‘. Das kriegst du nicht begründet.“

„Und was ist mit den Schlägen und der Randale im Zimmer des Kindes?“ – „Das hängt jetzt davon ab, wie die Polizei und das Jugendamt das werten. Das ist Ansichtssache. Letztlich kann er sich dagegen wehren, dann hängt es vom Richter ab. Ich kenne keinen Richter, der wegen einer Ohrfeige einem Vater das Sorgerecht entzogen hat. Das müsste ja auch erstmal vorläufig angeordnet werden und dafür reicht es nie und nimmer. Die beste Lösung wäre, wenn das Jugendamt zu der Einschätzung gekommen wäre, dass das Kindeswohl im Moment gefährdet ist durch den Vater und das Jugendamt das Kind vorübergehend in Obhut nimmt. Dann würden die anordnen, dass erstmal alles so bleibt. Widerspricht der Vater, womit man rechnen muss, käme die Sache noch diese Woche vor Gericht. Wenn Julia dann aussagt, dass sie Angst hat vor dem Vater, blabla, vernünftig begründet, könnte es passieren, dass ihm vorläufig das Sorgerecht oder Teile davon entzogen werden und auf das Jugendamt oder irgendeine dritte Person übertragen werden. Dabei kann aber auch großer Blödsinn rauskommen, manche Richter sind ziemlich realitätsfremd. Auf alle Fälle glaube ich nicht, dass das Jugendamt oder irgendein anderer, der das Sorgerecht vorläufig übernimmt, die Zustimmung für die Autofahrerei erteilt. Sowas wäre mir zum Beispiel viel zu riskant. Stell dir vor, Julia fährt sich tot. Dann muss ich erklären, warum ich das erlaubt habe. Das Risiko nimmt keiner in so einer Sache auf sich.“

„Wenn ihm aber das Sorgerecht entzogen wurde, vorläufig“, sagte Frank, „kann er doch keine Erklärungen mehr für das Kind abgeben. Also auch keine Erklärung, mit der er eine erteilte Zustimmung widerruft.“ – „Das wird schwierig. Formal könnte man das so vielleicht durchkriegen. Aber wenn es heißt, dass es die Fahrerlaubnis nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gibt, wird die Behörde verlangen, dass der neue gesetzliche Vertreter, also jetzt das Jugendamt oder später ein Pfleger oder Vormund oder sonstwas, diese Zustimmung auch erteilt. Vor allem jetzt, wo der Lappen schonmal weg ist. Aber lasst uns erstmal sehen, was das Jugendamt will.“

Wir wurden empfangen an einem runden Tisch, die Meike saß dort, eine alte Frau mit 08/15-Haarschnitt, spießigem grauen Wollkleid und langer Halskette und angeketteter Brille, sah so richtig typisch nach Behörde aus, saß daneben. Sie fing gleich an. Erzählte mir noch einmal, was ich am Wochenende erlebt hatte. Fragte mich, ob mein Vater so etwas schon öfter gemacht hätte. Dann erzählte sie, dass es bereits eine dicke Akte über mich gibt. Wegen des Verfahrenspflegers mit meiner Entschädigung durch die Versicherung. „Die heißen jetzt Verfahrensbeistand. Seit 1. September. Schon gewusst?“ fragte sie meinen Anwalt.

„Öfter mal was neues“, antwortete er. – „Ja, da sagen Sie was.“ Super. Interessiert das hier jemanden? Dann fragte mich die Mitarbeiterin: „Was ist mit Ihrer Mutter?“ – Wollen die jetzt rausfinden, was ich weiß? „Die ist im Krankenhaus in … Wegen einer Borderline-Störung.“ – „Sie wissen, was das ist, ja?“ – „Ja. Ich durfte es live erleben.“ – „Ja. Ja. Ja.“ *nick*

„Die Frage ist jetzt, ob wir tätig werden müssen. Wenn Sie jetzt frei entscheiden dürften, Julia, was würden Sie sich wünschen, wer für Sie sorgen soll? Sie werden in einem halben Jahr, na gut, etwas mehr noch, da werden Sie volljährig. Solange haben Ihre Eltern beide das Sorgerecht. Solange Ihre Mutter noch im Krankenhaus ist, wird sie sich da sicher ein bißchen zurückhalten, also liegt es eher bei Ihrem Vater im Moment. Mit dem werden wir reden. Er soll Sie ja geohrfeigt haben. Das geht natürlich nicht und das darf auch nicht wieder vorkommen. Aber wären Sie damit einverstanden, dass er trotzdem weiter für Sie sorgen darf, wenn er verspricht, dass das nicht wieder vorkommt?“

„Es ist ja so“, sagte der Anwalt, aber die Mitarbeiterin unterbrach ihn sofort. „Nee nee, lassen Sie Julia mal selbst reden.“

„Ich möchte das nicht. Seit ich meinen Unfall hatte, ist er mit mir völlig überfordert. Also nicht, weil ich so unausstehlich bin, sondern weil er einfach nicht weiß, wie er damit umgehen soll. Er macht keine Therapie mit mir zusammen, er möchte am liebsten, dass ich meine Schule abbreche und mich zu Hause pflegen lasse, dass ich keinen Sport mache, weil da nur traurige Gestalten rumfahren, er findet, dass alle meine Freundinnen und Freunde im Rollstuhl mir nur das Leben schwer machen und er legt mir permanent Steine in den Weg.“

„Dass Sie sich pflegen lassen?“ fragte sie erstaunt. Ich sagte: „Ja, genau. Er meint, ich gehe nur zur Schule, weil ich mir was beweisen will und dabei nur verdrängen will, wie behindert ich eigentlich bin.“ Sie hob die Augenbrauen. „Darf ich das mal so mitschreiben?“ fragte sie. Ich schaute meinen Anwalt an, der zuckte mit den Schultern und nickte.

„Aktuell ist er gerade wieder genervt und hat mal kurzerhand die Wohnung seiner Tochter gekündigt.“ sagte Frank und schob das Schreiben rüber. Die Mitarbeiterin schob es zu „Meike“ weiter. Die las das durch und sagte: „Na das ist ja ein Ei.“

„Julia hat ja auf Empfehlung der Ärzte und Therapeuten das Zimmer in der WG bekommen und wird ja auch sozialtherapeutisch betreut. Sie macht ihre Schule, hat ihre Freunde, ist im Sportverein, kommt mit ihrem Leben zurecht, verhält sich tadellos. Trinkt nicht, raucht nicht, macht sogar ihre Hausaufgaben.“ – „Das ist doch schön“, grinste die Mitarbeiterin.

„Es wäre doch schade, wenn sie dort ausziehen müsste.“ sagte der Anwalt. – „Das vergessen Sie mal ganz schnell. Da hätte sicher das Vormundschaftsgericht mitzureden. Wenn sie alleine wohnen kann und es fachliche Gutachten gibt, irgendeins haben wir hier ja auch in der Akte, habe ich gesehen, dann kann er nicht einfach so die Wohnung kündigen. Das ist jetzt auch irgendeine Trotzreaktion, denke ich. Aber mal wieder zur Sache zurück: Die Mutter kann im Moment nicht für Sie sorgen. Der Vater soll es nicht machen, sagen Sie. Wer dann?“

Ich zuckte mit den Schultern. „Ich habe Angst vor ihm“, sagte ich. – „Sie haben Angst vor ihm.“ wiederholte sie nickend. – „Nach diesem Wochenende ja. Ich kann mich doch nicht wehren. Ich hätte immer Angst, dass er wieder ausrasten würde. Er hat an meinem Rollstuhl ein Rad zerstört. Stahlfelge und Titangreifreifen. Mit den Dingern fährt man sonst Bordsteine und Treppen runter. Er hat es zerstört, so hat er dagegen getreten. Ich habe einfach Angst. Eigentlich kann ich mit Hilfe meiner Sozialtherapeutin auch sehr gut alleine für mich sorgen.“, sagte ich.

„‚Alleine sorgen‘ kennen die deutschen Gesetze nicht. Bis sie 18 sind, brauchen Sie jemanden. Der muss zumindest benannt werden. Ob und wieviel er letztlich dann tut, ist eine andere Sache. Aber es muss jemanden geben.“

„Die Frage ist ja auch, ob der Vater dem so einfach zustimmt. Ich denke eher nicht.“ sagte der Anwalt. – „Das müsste ein Familienrichter entscheiden. Wir würden eine Empfehlung schreiben und dann geht das seinen Weg. Wenn sie Angst hat, und die lässt sich ja auch begründen, wird das wohl nicht alleine der Vater sein. Aber was dabei rauskommt, weiß niemand vorher. Gut wäre, wenn Sie jemanden benennen könnten, Julia. Die Oma, den Onkel, eine Patentante. Und denjenigen auch vorher fragen.“

„Wer hat denn jetzt im Moment das Sorgerecht?“ fragte der Anwalt. „Das der Mutter ruht ja.“ Die Mitarbeiterin nickte. „Ja, es gibt ein Attest der Klinik, aus dem man schließen kann, dass das Sorgerecht ruht. Die Polizei hat, nachdem sie erfahren hat, dass Julia noch minderjährig ist, das sieht man ihr ja nicht sofort an und es ist ja auch nicht so häufig, dass Minderjährige schon alleine wohnen, das Kind in unsere Obhut gegeben. Wir müssen jetzt bis morgen abend entweder das Familiengericht einschalten oder das Kind an den Vater zurückgeben. Oder sein schriftliches Einverständnis haben, dass das Sorgerecht vorläufig auf jemanden übertragen wird.“

„Also hat er im Moment nicht das Sorgerecht?“ bohrte der Anwalt nach. – „Nein, im Moment liegt es beim Jugendamt. Wir werden morgen früh mit dem Vater reden und ihm ein Schreiben vorlegen, dass er das Sorgerecht auf das Jugendamt überträgt. Unterschreibt er nicht, werden wir sofort danach das Familiengericht einschalten. Die werden dann noch morgen das Sorgerecht erstmal weiter auf das Jugendamt übertragen und vermutlich für nächste Woche einen Termin festsetzen, wo erstmal für die nächsten Wochen vorläufig entschieden wird.“

„Dazu müsste es ja noch einen Beschluss geben. Der war noch nicht in der Akte heute morgen. Dass das Sorgerecht im Moment beim Jugendamt liegt.“ – „Da hat Julia morgen eine Ausfertigung in der Post. Die ist schon raus. Ich kann Ihnen das aber auch nochmal kopieren.“ – „Und siegeln?“ fragte Frank. „Was haben Sie denn damit vor?“ fragte die Mitarbeiterin.

„Na, erstmal die Kündigung der Wohnung zurücknehmen. Ich kenne den Vermieter. Dem wird es reichen, wenn er erfährt, dass derjenige zu dem Zeitpunkt kein Sorgerecht hatte. Der will ja sein Geld und Julia will ja da wohnen bleiben.“ – „Achso, achso. Ja wenn Sie sich darum kümmern wollen, das wäre toll. Ja, wir siegeln das nochmal. Als Zweitschrift. Und der Vermieter soll bitte was schriftliches schicken, und wenn Sie uns das bitte zur Akte reichen…“

Vom Führerschein hat Frank nichts mehr gesagt. Das Schlitzohr. Natürlich wollte er den gesiegelten Brief dafür haben. Auch. Oder in erster Linie. Er will morgen früh mit mir dorthin. Er sagt, dass er vielleicht den Sachbearbeiter so überrumpelt bekommt, dass er den Bescheid zurücknimmt und keine neue Erklärung haben will. Ich glaube, ich mache heute nacht kein Auge zu vor Aufregung. Ich will meinen Führerschein wieder haben!

Genug geschrieben. Sonst hängt sich noch mein Blog auf.

Meike am Morgen

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Ich habe Ferien, ich kann ausschlafen. Also soll doch bitte keiner von mir erwarten, dass ich in den Ferien vor 10 Uhr aufstehe. Andere Leute schlafen sogar bis 12 Uhr. Ich weiß, dass das für die ältere Generation unvorstellbar ist. Genauso unvorstellbar ist es aber für mich, jeden Tag, ob Wochenende oder Werktag, ob Winter oder Sommer, um 6 Uhr aufzustehen. Ich geh morgens einmal aufs Klo, trinke vielleicht was, vielleicht lasse ich auch einmal kurz frische Luft in mein Zimmer, aber dann schlafe ich weiter. Dafür bleibe ich lieber abends ein bißchen länger wach.

Entsprechend wenig begeistert bin ich, wenn jemand voraussetzt, dass ich um 8 Uhr morgens an einem Ferientag schon geduscht, mit perfekter Frisur und mit Frühstück im Bauch vor meinem frisch bezogenen Bett stehe und den Vögeln draußen ihr Morgenlied abnehme. Es klingelte um genau drei Minuten nach acht Uhr bei uns an der Wohnungstür. Und zwar wieder und wieder. Keine Chance, das zu ignorieren. Ein bißchen mulmig war mir, weil ich nicht genau wusste, ob es möglicherweise irgendjemand aus meiner Familie war. Oder vielleicht der Typ vom Sanitätshaus, den ich per Mail um einen Termin (allerdings nicht um einen Hausbesuch!) gebeten hatte?

Als ich mit zerzausten Haaren, Schlafklamotten und alles andere als wach an der Haustür ankam, klingelte es erneut und jemand klopfte gegen die Tür. Schön wäre jetzt ein Türspion in meiner Höhe, aber das wird sich in Kürze ändern, wie wir gestern, nach dem Terrorangriff meines Vaters, beschlossen haben. Ich stellte mich hinter die Tür, bremste den Rollstuhl fest und machte die Tür einen Spalt auf. Sollte jemand dagegen drücken, müsste er mich hinter der Tür seitwärts über das Laminat schieben. Während er dazu Anlauf nimmt, würde ich die Tür ins Schloss werfen.

Nein, es war eine Frau. Ziemlich groß, schätzungsweise Anfang 40, Jeans, langer Mantel, strenge Frisur, kalter Blick, Aktentasche, Dienstausweis in der Hand. „Guten Morgen, mein Name ist …, ich bin vom Jugendamt und möchte zu Julia …“ Ich schaute mir den Dienstausweis an, schien echt zu sein. „Das bin ich“, sagte ich.

„Lassen Sie mich bitte rein?“ fragte sie. Ich antwortete: „Sie holen mich gerade aus dem tiefsten Schlaf.“ – „Ja, das habe ich gemerkt. Darauf kann ich aber leider keine Rücksicht nehmen. Ich muss dringend mit Ihnen sprechen. Bitte lassen Sie mich rein.“ Puls 200. Was wollte die von mir? Gute Frage! „Was wollen Sie von mir?“ – „Das möchte ich drinnen gerne mit Ihnen besprechen, nicht hier im Flur.“ – „Ich lasse aber nicht einfach fremde, unangemeldete Leute in meine Wohnung. Bin ich verpflichtet, Sie reinzulassen?“

Sie war sichtlich genervt. Kann ich aber auch nicht ändern. Da kann mir doch jeder irgendeine Pappe unter die Nase halten! Natürlich gibt es einen aktuellen Bezug, aber trotzdem… ständig wird einem empfohlen, keinen unangemeldeten Leute einfach so in die Wohnung zu lassen und jetzt soll ich innerhalb von wenigen Sekunden entscheiden, was richtig ist? Damit bin ich einfach überfordert!

Sie antwortete: „Im Prinzip nicht. Nur dann entscheide ich über Sie, ohne dass Sie vorher darauf Einfluss nehmen konnten. Und das ist dann vielleicht nicht in Ihrem Sinne.“ – „Würden Sie bitte zwei Minuten warten? Nicht weggehen, ich komme sofort wieder.“ Sie seufzte. Ich schloss die Tür.

Ich klopfte bei Frank und Sofie. Und fühlte mich absolut beschissen, sie zu wecken. Wenn sie durch das Gebimmel nicht ohnehin schon wach waren. Sofie fragte, wer da ist. „Jule.“ – „Komm rein.“ Die beiden lagen im Bett. „Tut mir leid. Aber ich weiß nicht, was ich machen soll. Vor der Tür steht eine Frau und sagt, sie kommt vom Jugendamt und möchte sofort in die Wohnung, sonst trifft sie Entscheidungen, die vielleicht nicht in meinem Sinne sind. Kann mir jemand helfen?“

Keine fünf Sekunden später war Frank in seinem Rollstuhl. Wir fuhren zur Tür, mein Herz klopfte wie wild. Frank machte die Tür auf. „Guten Morgen. Was ist hier los?“ – „Ich möchte zu Frau … und bin vom Jugendamt.“ – „Darf ich mal Ihren Dienstausweis sehen? Und in welcher Sache kommen Sie und was möchten Sie genau?“ – „Das möchte ich gerne drinnen mit Frau … besprechen.“ – „Nein, erstmal möchte ich wissen, was Sie überhaupt wollen, und dann entscheiden wir, ob wir Sie reinlassen. Sie werden Ihr Anliegen sicher in wenigen Stichworten zusammenfassen können.“ – „Wer sind Sie denn überhaupt?“

„Rechtsbeistand.“ – „Dann möchte ich gerne eine schriftliche Vollmacht sehen.“ – „Jetzt reicht es aber, meine Mandantin steht neben mir.“ – „Dann möchte ich gerne mal Ihre Ausweise sehen.“ – „In welcher Sache?“ – „Sie sind nicht gerade kooperativ! Als Anwalt sollten Sie wissen, dass fehlende Mitwirkung in einem Verfahren sich oft zum Nachteil der Betroffenen auswirkt.“ – „Als Mitarbeiterin einer Behörde sollten Sie wissen, dass man nicht einfach unangemeldet bei minderjährigen Bürgern vor der Tür steht und sie einschüchtert. Sie haben doch ein Telefon, dann rufen Sie vorher an und machen kurzfristig einen Termin. Und geben meiner Mandantin so eine Chance, sich vorher über ihre Rechte beraten zu lassen und sich auf das Gespräch vorzubereiten. Sie sprechen von Mitwirkung. Was genau wollen Sie denn jetzt von meiner Mandantin? Wobei soll sie mitwirken?“

„Anrufen war leider nicht möglich, woher sollte ich die Telefonnummer haben?“ – „Woher haben Sie denn überhaupt ihre Adresse?“ – „Na von der Polizei.“ – „Aha. Und die hat keine Telefonnummer aufgenommen?“ – „Zumindest hat sie die nicht weitergegeben.“ – „Und was möchten Sie jetzt von meiner Mandantin?“ – „Mit ihr reden, und zwar nicht hier im Flur.“ – „Sie sollen angedeutet haben, dass Sie eine Entscheidung zu treffen haben, die ohne die Mitwirkung meiner Mandantin möglicherweise nicht in ihrem Sinne ausfallen würde. Ist das so richtig?“ – „So in etwa.“ – „Ja, sowas nennt man, glaube ich, Nötigung. Und worum geht es nun?“ – „Passen Sie mal auf. Ich habe Ihnen jetzt mehrmals erklärt, dass ich das nicht im Flur besprechen möchte. Das wird ein längeres Gespräch und längere Gespräche führe ich grundsätzlich nicht im Stehen in Hausfluren. Meine Geduld ist jetzt auch am Ende. Sie können mich also jetzt reinlassen oder ich schreibe rein, dass die Betroffene sich bei ihrer Anhörung nicht äußern wollte.“

„Ah, sie kommen wegen einer Anhörung. Eine Anhörung findet immer dann statt, wenn in die Rechte eines Betroffenen eingegriffen werden soll. Auf eine Anhörung möchte sich meine Mandantin in jedem Fall vorbereiten und rechtlich beraten lassen. Die findet jetzt nicht statt. Wir hätten gerne einen neuen Termin. Sagen wir heute um 13 Uhr in Ihrem Büro?“ Sie lachte kurz. „Nein, wir machen das jetzt oder ich schreibe rein, dass die Betroffene sich bei ihrer Anhörung nicht äußern wollte.“

„Nicht äußern wollte? Dann werde ich als Zeuge aussagen, dass gar keine Anhörung stattgefunden hat. Bei einer Anhörung wird dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben, sich zu der Sache zu äußern. Das setzt aber voraus, dass man überhaupt weiß, was Sache ist. Sollte also irgendein Bescheid ergehen, der nicht im Sinne meiner Mandantin ist, werde ich sofort Rechtsmittel einlegen und beantragen, dass die Wirksamkeit solange aufgeschoben wird, bis über den Einspruch entschieden worden ist, da kein Anhörungsverfahren stattgefunden hat. Dazu bekommen Sie dann auch eine schriftliche Vollmacht. Das heißt aber im Klartext: Wir vergeuden Zeit und Arbeitskraft auf Kosten der Steuerzahler. Sie müssen doch ein Interesse haben, den Fall vom Tisch zu kriegen. Was spricht gegen 13 Uhr in Ihrem Büro?“

„Ich muss kurz telefonieren.“ Sie ging nach draußen.

„Was will die?“ fragte ich Frank.

„Sorgerecht? Dein Vater hat einen Platzverweis bekommen, deine Mutter liegt im Krankenhaus und du bist nicht volljährig. Jede Wette. Aber in Sorgerechtssachen äußert man sich nicht unvorbereitet und schon gar nicht zwischen Tür und Angel.“

Die Frau kam wieder. „14 Uhr 30 bei meiner Chefin. Können Sie da?“ – „Selbstverständlich, ich habe Urlaub. Äh, dürfte ich mir eben noch schnell die Akte kopieren?“ – „Wie bitte?“ – „Naja, ich möchte mich schon vorbereiten. Sie dürften eben reinkommen, kriegen auch einen Kaffee, können sich auch kurz ein Bild von Jules unaufgeräumten Zimmer machen, dürfen mir auch über die Schulter schauen, dass keine Blätter verschwinden, und dann kriegen sie das Ding gleich wieder mit.“ – „Ich weiß doch noch nicht mal, ob Sie überhaupt Anwalt sind. Sie wollten mir ja keinen Ausweis zeigen!“ – „Das würde doch keine Rolle spielen. Die Betroffene hätte doch ebenso ein Recht auf Akteneinsicht, wenn sie ohne Anwalt kommt. Sie hätte sogar einen Anspruch auf Kopien.“ – „Ich muss nochmal telefonieren.“

„Mach doch schonmal einen Kaffee fertig“, sagte Frank. Ich werde wahnsinnig. Irgendwie wird mir das alles zu viel. Wiese können die mich nicht einfach in Ruhe lassen? Hätte ich Frank nicht, wie wäre das ausgegangen?

Sie kam wieder. „Ist in Ordnung, wenn ich dabei sein darf.“ – „Ja, kommen Sie rein. Das Ding hat sogar einen Vorlageneinzug, das geht schnell. Wollen Sie einen Kaffee?“ – „Nein danke, lassen Sie mal.“

Die Akte war relativ dick. Frank blätterte und blätterte und meinte dann: „Das eine Gutachten hier und so ungefähr die letzten 10 Seiten reichen mir.“ Fummelte den Schnellhefter auseinander, legte die Blätter in das Faxgerät und ließ sich Kopien machen. „Und die Wohnung ist komplett behindertengerecht?“ fragte sie. „Das ist ja schön. Ich finde es gut, dass eine gewisse Anzahl neuer Wohnungen heute so gebaut werden muss. Aber diese hier ist echt schön. Sehr geräumig. Wieviele Leute wohnen hier?“ – „Sechs“, antwortete Frank.

„Alles Rollstuhlfahrer?“ fragte sie weiter. „Nein. Nur zum Teil.“ Sie nickte. „Nein, echt schön.“

Sie bekam ihre Akte wieder. „So, dann sehen wir uns heute um halb drei bei Ihnen im Büro. Wo genau ist das?“ Wir bekamen eine Visitenkarte von ihr. Meike. Diplom-Sozialpädagogin. So war sie nachher sehr nett und vermutlich will sie auch nur, dass es mir gut geht. Aber trotzdem fand ich es gut, dass das erstmal so gelaufen ist. Man hört und liest so viel Blödsinn, gerade wenn meine Eltern so schräg drauf sind. Hinterher sagte Frank, dass es ja auch sein könnte, dass einer von beiden Elternteilen beantragt hat, das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Oder dass meine neue Sozialarbeiterin von diesem ambulanten sozialtherapeutischen Dienst, die einmal pro Woche kommt, irgendwas angeregt hat ohne mit mir darüber zu reden.

Nun habe ich um halb drei einen Termin beim Jugendamt. Frank hat einen Kollegen von ihm angerufen, der uns dorthin fährt, weil Frank sich mit Jugendrecht nicht so gut auskennt. Stinkesocke in Begleitung von zwei Anwälten auf dem Weg zur Chefin oder Abteilungsleiterin oder sonstwas von einem Jugendamt. Wichtiger geht es mal wieder nicht. Dabei will ich eigentlich nur chillen und Donnerstag schön Silvester feiern. Aber es geht ja nicht immer nur nach dem eigenen Willen, ne?!