Eigentlich wollte ich es mir nicht nehmen lassen, bei der Verhandlung gegen die Crash-Oma, die mich in 2008 auf dem Schulweg umgenietet hatte, in 2009 zu einem Fahrverbot von 3 Jahren verurteilt worden und anschließend wieder beim Autofahren erwischt worden ist, als Zuschauerin dabei zu sein (siehe auch hier). Ich hatte regelmäßig meinem Anwalt, der damals den Stein ins Rollen gebracht hat, eine Mail geschrieben, dass ich unbedingt den Termin wissen möchte.
Inzwischen habe ich erfahren, dass die Verhandlung schon im Januar 2010 stattgefunden hat. Ohne mich als Zuschauerin. Ich will es nicht spannend machen: Die 20 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, die sie wegen meiner Sache bekommen hat, sind nicht widerrufen worden. Nach Ansicht des Gerichts sind es zwei grundverschiedene Sachen: Eine schwere Körperverletzung mit einem Auto und Auto fahren trotz eingezogener Fahrerlaubnis. Sie ist lediglich zu einer weiteren Haftstrafe, nämlich zu weiteren 4 Monaten auf Bewährung, verurteilt worden. Meine Hoffnung, sie würden wenigstens das Auto als Tatwerkzeug einziehen, war auch vergeblich. Allerdings schrieb mein Anwalt, dass dadurch, dass sie erklärt habe, ihr alter Führerschein sei verloren gegangen, die Staatsanwaltschaft auch Anklage wegen „Mittelbarer Falschbeurkundung“ erhoben haben wollte.
„Mittelbare Falschbeurkundung“ nennt man das, wenn man irgendwie erreicht, dass bei Behörden falsche Sachen in den Akten und Verzeichnissen eingetragen werden. Mein Anwalt schrieb, dass es gut gewesen wäre, wenn beide Straftaten in das Urteil eingeflossen wären, weil dann bei der nächsten Tat auch ein Betrug oder ähnliches ausreichen könnte, um die Bewährung zu widerrufen. Das Gericht fand aber, dass diese „mittelbare Falschbeurkundung“ im Verhältnis zu dem „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ nicht so sehr ins Gewicht fällt und hat daher diesen Punkt fallen gelassen.
Alles zusammengenommen bekomme ich den Eindruck, dass in diesem Staat jeder machen kann, was er will. Ich möchte das auch nicht weiter kommentieren, es ist einfach nur lachhaft.
9 Gedanken zu „Justitia braucht eine dritte Chance“
Ohne Kontext mögen das grundverschiedene Sachen sein, aber die zweite Anklage ist doch nur entstanden, weil Sie gegen "Auflagen" der ersten verstoßen hat… (und beides Mal Fehlverhalten / Untauglichkeit im Straßenverkehr).
Vier Monate Bewährung. Ein Witz.
PS: Nein Herr Richter, den damaligen Mord können sie doch nicht mit dem hier in Verbindung bringen, das war doch eine ganz andere Tageszeit!
wie war das nochmal heute im radio…
Herr trienikens wurde zu der höchsten zu bewhrung möglichen strafe verurteilt… 2 Jahre. Dasselbe bei der Oma.. tztztz da wollte der richter einfach mal gnade walten lassen… ist ja nicht schlimm, dass die Oma eigentlich VORSÄTZLICH mit falschen Angaben einen 2ten Führerschein bekommt, um die Folgen des Unfalls für sich abzumildern. ich dachte eigentlich, dass bei vorsätzlicher Handlung eben keine Gnade zu erwarten wäre…
MfG,
enttäuschter Strelok
Ich möchte dazu nur eins sagen: Sei froh, dass Du nicht dabei gewesen bist, sonst hättest Du Dich möglicherweise bei der Urteilsverkündung dazu hinreißen lassen, einige Worte durch den Gerichtssaal zu schmettern, die den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt und Dich einige Monate hinter Gitter gebracht hätten.
Hmmm
Eigentlich kommt man ja beim "ersten Mal" Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Geldbuße davon. In Anbetracht der Vorgeschichte hätte man aber auch gut aufgrund der "erheblichen kriminellen Energie" und der vorliegenden Bewährungsstrafe durchaus hinlangen können… Sprich die Strafen zusammenziehen und nicht mehr zur Bewährung aussetzen…
Grummel….
Wobei man ja durchaus annehmen könnte, dass die gute Frau in die Rubrik "Unbelehrbar" Fällt und sich die anbringung eines Meisenkobels Typ Wolfgang S. rentieren könnte.
http://www.manufactum.de/Produkt/0/1443290/NistkastenWolfgangS.html
LG
Mike
@M
Ich seh das etwas anders. Angesichts des Opfers – es ist was ganz Grundverschiedenes, ob das behinderte Opfer im Saal sitzt oder bloß in der Akte erwähnt wird – kann so eine Beurteilung und letztlich damit auch das Strafmaß auch mal anders ausfallen…
Erstmal danke für die Aufklärung!
Tja manchmal wünscht man sich eben doch härtere Strafen…
@BigDigger
… wie man ja schon beim ersten Prozess gesehen hat. 🙂
Aber grundsätzlich stimme ich dir zu.
Was ich nicht so ganz verstehe, ist, wieso das Gericht parallel schmerzhaftere Strafen in die Urteile mit aufnimmt. Beispielsweise wäre ja denkbar, als Bewährungsauflage 10.000 Euro an eine Stiftung für behinderte Menschen oder ähnliches, schon beim ersten Urteil. Die zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe kratzt diese Frau doch offensichtlich überhaupt nicht. Und weitere Folgen haben beide Urteile für sie doch auf den ersten Blick nicht.
Einziger Lichtblick könnte sein, dass die Frau als Lehrerin im Staatsdienst tätig war und sich einem Disziplinarverfahrem unterziehen muss. In diesem Zusammenhang könnte beispielsweise die Pension gekürzt werden.
Es sollte korrekterweise heißen: "Was ich nicht so ganz verstehe, ist, wieso das Gericht nicht parallel schmerzhaftere Strafen in die Urteile mit aufnimmt."
Weiso hat der Anwalt nicht über den Verhandlungstermin informiert? Finde ich gerade auch – kritikwürdig!