Falscher Alarm

Nachdem ich kürzlich gefragt worden bin, ob ich zum Jahresende meinen Blog löschen werde, weil ja der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft treten soll, und sich einige an dieser Diskussion beteiligten, und zwar nicht nur mit Kommentaren, sondern auch mit etlichen Mails, in denen man „von Gerüchten“ schrieb, ich hätte mitgeteilt, ich würde meinen Blog löschen: Nein, ich lösche nichts. Dazu gibt es aus meiner Sicht keinerlei Veranlassung. Solche Gerüchte sind eindeutig falscher Alarm.

Ich sehe auch nicht, dass mein Blog für Leser unter 16 Jahren ungeeignet sein soll. Falls da jemand anderer Ansicht ist, freue ich mich über eine Mitteilung oder einen Kommentar, bei welchem Beitrag er so empfindet – vielleicht übersehe ich ja ganz einfach etwas oder muss etwas überdenken.

5 Gedanken zu „Falscher Alarm

  1. Das Problem ist: Die wenigsten, die sich hier regelmäßig herumtreiben, werden ein Problem mit Deinen Beiträgen sehen. Wir sind also nicht gerade diejenigen, die kompetent entscheiden können, ob Deine Geschichten wie "Heiße Nacht und kühler Morgen" für alle Altersgruppen uneingeschränkt geeignet sind. Das größere Problem sind Abmahnanwälte, die vierstellige Kostennoten schreiben. Nicht, dass Du Dich nicht mit Hilfe von Frank dagegen wehren könntest, aber auf den Ärger gefasst solltest Du schon sein – und eventuell nochmal korrektiv über den Blog gucken, ob da nicht vielleicht das eine oder andere sensibel sein könnte…

    Meine Sorge rührte allein aus diesem Umstand. Zumindest fühle ich Egoist mich besser, wenn ich Dich darauf hingewiesen habe…

  2. Ich bin ja auch froh über jeden Hinweis, denn ich möchte ja weder jemandem schaden noch irgendwie mit dem Gesetz in Konflikt kommen (oder blöde Abmahnungen beantworten lassen müssen).

    Als ich pro Tag 20 Besucher hatte, habe ich noch jeden Beitrag sofort und ohne lange zu überlegen, welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben könnten, online gestellt. Heute ist es anders. Heute lesen pro Tag bis zu 1.000 Leute mein Geschreibsel, und gerade wenn ich dabei irgendwelche Missstände öffentlich anprangere oder persönliche Meinungen verbreite, traue ich mir nicht immer zu, alleine zu bewerten, ob man so etwas so schreiben darf. Und es gab auch schon den einen oder anderen Text, den Frank vorher nochmal geändert hat. Meistens sind es nur ein oder zwei Worte, zu denen er Anmerkungen hat, aber trotzdem: Selbst ein falsches Wort kann ja manchmal schon gravierende Folgen haben.

    Sicherlich werde ich mich mit dem Thema Jugendschutz noch intensiver befassen müssen. Nur habe ich mit Frank bereits sehr intensiv diskutiert und er sieht es relativ entspannt.

    Grundsätzlich müsse niemand irgendetwas labeln, sofern es nicht jugendgefährdend ist. Und sexuelle Inhalte seien nicht automatisch jugendgefährdend. Auf http://www.kjm-online.de/files/pdf1/Kriterien_August_20101.pdf kann man ab Seite 14 unten nachlesen, wann das zutrifft. Und ab Seite 27, wann es ganz und gar verboten ist.

    Was die Abmahnungen angeht, meint Frank, dass der Jugendschutz nicht Aufgabe solcher Anwälte sein wird. Insofern seien Abmahnungen wegen Verletzung des Jugendschutzes nur dann zu erwarten, wenn durch die Umgehung geltender Jugendschutz-Bestimmungen ein Wettbewerbsvorteil erreicht werden soll oder erreicht werden kann. Da ich mit meinem Tagebuch aber keinerlei kommerzielle Absichten verfolge und das Tagebuch auch in keiner Konkurrenz zu irgendwelchen anderen Dingen stehe, sei das Risiko angeblich eher gering.

    Aber trotzdem: Für Hinweise bin ich immer dankbar.

  3. Ganz so einfach ist das mit den Abmahnungen nun auch wieder nicht. Ein Anwalt kann ganz generell auch nicht abmahnen, wenn er gerade lustig ist, sondern er muss immer im Auftrag handeln. Und den kann er sich auch nicht einfach selbst erteilen, denn um im Auftrag abzumahnen, muss dem "Mahner" bzw. Geschädigten halt schlicht ein nachweisbarer Schaden entstanden sein. Insofern herrscht diesbezüglich mal wieder – deutschlandtypisch – etwas viel Panikmache. Lenkt ja auch so schön von den echten Problemen ab 😉

    Völlig unabhängig davon, hat Jule ja quasi ihren Privatanwalt gleich nebenan und wird sicher bei kritischeren Themen Rat einholen, wenn sie sich nicht sicher ist.

    Meiner bescheidenen Meinung nach fällt hier übrigens keiner der Beiträge in die "Ab 18"-Kategorie… und ich zweifel sogar ernsthaft dran, das selbst der oben benannte Eintrag über die "selbstfinderische Nacht" so wie er geschrieben ist nach Jugendschutzkriterien in den "Ab 16"-Bereich rutschen würde.

    Dann müssten auch sämtliche Privatsender im TV ihr Nachmittagsprogramm komplett einstellen 😀 Was natürlich keinesfalls heißen soll, das ich Jules Beiträge damit gleichsetzen will! 😉 Manch einer hat hier eine etwas sonderbare Definition von "Jugendschutz"… nur weil es Dinge gibt, mit denen, nach dem Willen mancher Eltern, ein vielleicht 13 jähriger nicht unbegleitet, unreflektiert konfrontiert werden sollte, heißt das längst nicht, das das Gesetz das auch so sieht. Glücklicherweise… 😉

    Vielleicht noch ganz interessant zum Thema: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/12/01/warum-blogger-gelassen-bleiben-konnen/

  4. @NewRaven

    Vielleicht kann so eine Abmahnung nicht wirksam durchgezogen werden, aber es kann schon wirtschaftlicher Schaden dadurch eintreten, dass der Abgemahnte zum Anwalt geht (der wird auch nach Gebührenordnung bezahlt), sich beraten lässt und Gegenmaßnahmen einleitet. Ob die Gegenseite diese Kosten sofort übernimmt, bezweifle ich. Also bliebe nur der Klageweg, und der kostet auch erstmal Geld…

    By the way (das erwähnte ich aber schon mal): Udo Vetter ist Strafrechtler und hat zivilrechtlich nur einen begrenzten Horizont. Wie so ziemlich jeder Fachanwalt auch. Oder würdest Du einen Verkehrsrechtler hinzuziehen, wenn Du Dich scheiden lassen wolltest?

  5. Nein, es kann garnicht abgemahnt werden. Warum? Weil es keinen Geschädigten gibt. Meines Wissens ist – sollte Content gefunden werden, der laut eigener Meinung eine Alterfreigabe braucht – das einzige, was ein Anwalt in diesem Fall tun kann, das, was auch jeder normale Bürger tun kann: zur Polizei gehen und eine Anzeige aufgeben. In diesem Fall gibt es schlicht nichts, was einen denkbaren, zivilrechtlichen Bezug haben könnte. Ein solcher Verstoß ist – wie auch jetzt schon, nebenbei bemerkt – für gewöhnlich einzig strafrechtlich relevant, da es fast an Unmöglich grenzen dürfte, einen persönlichen Schaden durch einen solchen Verstoß irgendwie zusammenzukonstruieren. Und der ist für einen zivilrechtlichen Vorgang nunmal erforderlich. Ansonsten ist da halt schlicht und einfach nichts "abmahnfähig"… der Gesetzgeber gibt dafür nicht die geringste Basis. Wenn du jemals ne Abmahnung ggf. noch mit Unterlassung bekommen solltest, in der kein Schaden benannt ist – und folglich auch kein Geschädigter existiert – hast du auch keine Abmahnung, sondern bestenfalls Toilettenpapier bekommen.

    Richtig, ist er… und bei einem Verstoß gegen das Jugendmedienschutzgesetz würde nunmal in erster Linie eine Straftat vorliegen. Nebenbei ist er aber eben auf Internetrecht spezialisiert, insofern haut dein Vergleich auch garnicht hin. Und ganz nebenbei betreibt er auch ein Blog, dessen Inhalte sicher nicht mehr oder weniger "jugendgefährdend" sind, als diese hier.
    Mir scheint, hier wird das ganze mit der damalig neuen Impressumspflicht für kommerzielle Teledienstanbieter in einen Topf geworfen. Aber das hinkt, denn damals ging es um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, in denen Verbraucherschutzverbände und insobesondere Konkurenzfirmen abgemahnt haben. Hier geht es aber um einen privaten Blog mit gänzlich jugendfreien Inhalten… und hier existiert auch kein wirtschaftlicher Wettbewerb. Das hier ist eine völlig andere Basis, gänzlich andere Ausgangslage – aber ungefähr genauso viel Panikmache wie damals. Die Änderungen können sicher für einige Seitenbetreiber ein Problem werden, aber ganz sicher nicht hier oder bei anderen Blogs dieser Art.

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