Augenblickversagen

Wenn wir schon bei Regelübertretungen sind: Ich bin seit Jahren nicht mehr geblitzt worden. Marie auch nicht. Weil wir beide relativ vorschriftsmäßig fahren. Nie in einem Bereich, in dem es Punkte geben würde, und in aller Regel auch so wie es dransteht. Neulich kam ich vom Spätdienst nach Hause, da war auf einer Landstraße, auf der sonst 100 km/h gefahren werden darf, 50 km/h angeordnet. Wegen Bauarbeiten. Allerdings war die Baustelle bereits weg. Es lagen nur noch ein paar Warnbaken am Straßenrand. Da bin ich tatsächlich Tacho 75 gefahren. Mit Toleranzabzug … nee, ich glaube, da blitzt keiner. Eher räumen sie mal das vergessene Schild weg. Das am nächsten Morgen übrigens seitwärts gedreht war.

So richtig heftig werden sollte es, als wir vor einigen Monaten in Niedersachsen auf einem Konzert waren. Marie und ich mit Helena. Das Konzert war vorbei, wir fuhren nach Hause. Helena quatschte auf dem Rücksitz, wie toll der Typ singen kann, der da gesungen hatte, ich versuchte mich, bei Dunkelheit und Regen und relativ viel Verkehr in einer mir unbekannten Großstadt auf den Weg zur Autobahn zu konzentrieren. Wir waren froh, dass wir das Konzert ohne Regen überstanden hatten und der Wolkenbruch erst begann, als wir gerade im Auto saßen.

Das Navi wollte mich geradeaus schicken. Fünf Spuren sollten geradeaus gehen, fünf grüne Ampeln leuchteten über der Straße, 60 war erlaubt. Es schüttete. Plötzlich wurde die Fahrspur, auf der ich fuhr, zur Linksabbiegerspur. Gerade eben noch stand über unserer Spur „Richtung Autobahn“, jetzt plötzlich waren wir durch eine fett gestrichelte Linie abgetrennt und sollten nach links ins Wohngebiet geführt werden. Ich wollte eine Spur weiter nach rechts, doch da fuhr jemand in gleichem Tempo. Also wurde ich langsamer. Er auch. Also wurde ich noch langsamer, bremste sogar. Er auch. So langsam endete meine Spur, so langsam näherten wir uns der grünen Ampel. Warum wurde er vor einer grünen Ampel langsamer?

Ich blieb fast stehen. Nun wurde der Kollege in der rechten Spur wieder schneller, und ich schaute, ob ich über die inzwischen durchgezogene Linie einfach geradeaus weiter fahre und mich hinter ihm einordne. Das wäre immerhin besser, als in irgendeiner Anwohnerzone zu landen und dort erstmal mühsam wieder rauszufinden. Rechts neben mir war niemand, schräg rechts hinter mir auch nicht, noch weiter rechts war auch niemand, der nach links in dieselbe Spur wechseln könnte, hinter mir fuhr … oh. Ein Streifenwagen. Dann wohl lieber doch nicht.

Also doch ins Wohngebiet und dort wenden. Ich blinkte links, schaute auf die Straßenbahnschienen, die in der Mitte der Straße verliefen, achtete auf den Gegenverkehr, auf die Fußgänger und zuckelte mit den erlaubten 30 km/h durch die Wohnstraße, um bei nächster Gelegenheit zu wenden. Dazu kam es nicht. Hinter mir gingen alle Lampen an: Stop, Polizei.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich hatte eine Linksabbieger-Ampel übersehen. Die nicht über der Straße hing, sondern links an einem Ampelmast. Zusammen mit drei mal drei Lichtzeichen für die Straßenbahn. Marie hatte sie auch nicht gesehen, sagte sie hinterher. Und sie hatte mit auf den Verkehr geachtet. Immerhin hatte ich beim Konzert nichts Alkoholisches getrunken. Was ich nie mache, wenn ich noch fahren muss.

Gestern war die Gerichtsverhandlung. Zwei Punkte in Flensburg wären Asche. Wenn die fünf Jahre stehen bleiben würden, wäre ich wohl ungeeignet, um Helena beim Begleiteten Fahren zu begleiten. Aber so ist das Gesetz. 200 Euro … naja. So ist das Gesetz auch. Aber ein Monat Fahrverbot wäre der Hammer, weil ich jeden Tag eine Dreiviertelstunde zur Arbeit fahre und dort weder Bus noch Bahn verkehrt. So. Eine. Scheiße. Darüber hätte ich gerne noch einmal gesprochen. Zu verlieren gab es nichts.

„Julia Socke? Sie sind 27 Jahre alt, ledig, wohnhaft in […]; was sind Sie von Beruf?“ – Ich sagte dem Richter, dass ich mich in Pädiatrie weiterbilde. Der Mann war kurz vor seiner Pensionierung, hatte leicht gewelltes, schwarzes Haar, hatte der Sonnenbräune nach zu urteilen gerade Urlaub gehabt und er trug eine Brille mit einem schmalen silbernen Rand. Er klärte mich, vermutlich pflichtgemäß, darüber auf, dass ich mich vor Gericht nicht selbst belasten müsste. Er erwähnte, dass ich keine Vorstrafen habe und auch keine Punkte in Flensburg.

„Ihnen wird vorgeworfen, am […] in [einer Großstadt] einen Rotlichtverstoß begangen haben. Dabei war die Ampel länger als eine Sekunde Rot. Sie haben sich bislang dazu nicht geäußert. Möchten Sie sich heute dazu äußern?“ – „Ja.“ – „Und was sagen Sie dazu?“ – „Es stimmt.“ – „Sie geben den Verstoß also zu und möchten vermutlich erreichen, dass Ihnen das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umgewandelt wird, weil Sie als berufstätige Rollstuhlfahrerin natürlich täglich auf Ihr Auto angewiesen sind, richtig? Sie sind sehr nervös, das sehe ich. Machen Sie sich bitte keine Gedanken, es passiert hier nichts Schlimmes. Wir können über das Fahrverbot sprechen. Meistens verdreifacht sich dann das Bußgeld. Das könnten Sie notfalls in Raten zahlen. Aber erzählen Sie mir doch bitte erstmal, wie es zu dem Verstoß gekommen ist.“

Ich erzählte ihm die Geschichte. Er fragte, mit wem ich auf dem Konzert war. Ich erzählte kurz von Helena. Ich erzählte auch, wie heilig mir mein Führerschein ist. Ich erzählte ihm, dass ich eigentlich verbotenerweise die durchgezogene Linie überfahren wollte, ich mich dann aber wegen des Streifenwagens hinter mir kurzfristig anders entschieden habe. „Meine Ehrlichkeit hat damit vermutlich einen Grad erreicht, den man auch als Dummheit bezeichnen könnte.“

„Nein, Frau Socke. Sie liefern damit einen entscheidenden Hinweis. Sie wollen eine Regel übertreten, sehen dann aber kurzfristig davon ab, weil Sie die Polizei hinter sich sehen. Und begehen einen noch viel größeren Regelverstoß. Es war nass, es war schlechte Sicht, es war dunkel, viele Lampen leuchteten, insbesondere an dem Mast mit der für Sie maßgeblichen Linksabbiegerampel, die Rot zeigte. Sie haben diese Ampel einfach nicht wahrgenommen. Kann das sein?“

„Nur so kann ich es mir erklären. Hätte ich sie korrekt wahrgenommen, wäre ich nicht bei Rot gefahren.“ – „Juristen sprechen dabei von einem ‚Augenblickversagen‘. Und das kann für sich betrachtet schon ein Grund sein, um von einem Fahrverbot abzusehen. Das kann jeden Menschen betreffen, der in der Routine trotz aller Sorgfalt und Genauigkeit und dem Willen, korrekt zu agieren, etwas Wichtiges übersieht. Es kommt hinzu, dass an dieser Kreuzung selbst Ortskundige regelmäßig Verstöße begehen, gerade beim Abbiegen. Was mich wundert: Warum haben wir eigentlich kein Bild von dem Verstoß in der Akte? Da steht doch ein Blitzer.“

„Der Blitzer hat nicht ausgelöst, weil die Ampelanlage einen gemeldeten [?] Defekt hatte. Das ist meistens eine kaputte Lampe. Wenn die Ampelanlage feststellt, dass bei ihr irgendwas nicht geht, löst auch der Blitzer nicht aus. In diesem Fall gibt es aber die eindeutige Aussage der Polizeibeamten, dass Frau Socke bei Rot gefahren ist und sie hat es ja auch eingeräumt.“

Der Richter antwortete: „Sie hat es nicht eingeräumt. Sie hat die Ampel nicht gesehen und wehrt sich nicht gegen die Behauptung, sie sei bei Rot gefahren. Das ist ein Unterschied. Es ist Aufgabe der Stadt, die Ampelanlage den Regeln entsprechend zu betreiben. Wir wissen nicht, was konkret defekt war und wie dieser Defekt sich auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmerin ausgewirkt hat. Noch dazu an dieser Kreuzung, die ohnehin sehr anspruchsvoll ist. Noch dazu die Witterungsbedingungen. Augenblickversagen. Eine schwere Behinderung, die Frau Socke auf ihr Auto angewiesen sein lässt. Es kommen so viele Zweifel, Faktoren und Umstände zusammen, dass ich eine Strafe nicht rechtfertigen kann. Möchten Sie dazu gehört werden?“, fragte er den Verkehrsmenschen. Der schüttelte den Kopf.

„Das Verfahren ist eingestellt. Alles Gute für Sie! Fahren Sie vorsichtig.“ – Ich wusste gar nicht, was ich sagen sollte. Bedankte mich. Fing vor Rührung fast an zu heulen. Da hatte ich aber richtig Glück gehabt! So richtig fassen kann ich es noch immer nicht.

21 Gedanken zu „Augenblickversagen

  1. Ja, das passiert schnell mal: schlechtes Wetter + Ortsunkenntnis + blöde Verkehrsführung = Chaos!

    Das ging ja gerade noch mal gut!

    Grüße aus Dresden

    Philipp

  2. Was für eine Erleichterung! Selbst ich habe beim Mitlesen erleichtert aufgeatmet.

    Wenn ich bisher für Verkehrsvergehen blechen musste, war das leider auch immer in diese Richtung. Ein 80er Schild, das ich übersehen hatte und weiterhin 100 fuhr. Solche Geschichten, nicht zu häufig, aber immer mal wieder. Es ist ärgerlich 🙁

    Da hat der Richter wirklich weise geurteilt.

    LG
    Daniela

  3. Glückwunsch. Habe auch was gelernt, wußte nicht, dass es bei qualifiziertem Rotlichtverstoß automatisch zur Gerichtsverhandlung kommt. Wobei hier der Deppenmagnet im Vorfeld tätig gewesen sein könnte.

    – Warum merkt nicht spätestens der Staatsanwalt, dass da das Beweisfoto fehlt?
    – Wenn es kein Foto gibt, warum sind dann die Polizeibeamten als Belastungszeugen nicht geladen?
    – Wer hat den Verkehrsmenschen geladen? Hat der Richter was gemerkt und wollte die Stadt vorführen? Wobei, welcher Richter bereitet sich so langfristig auf einen scheinbaren Routinefall vor? Oder hattest Du einen Anwalt, der sich vorher die Akte hat zeigen lassen und die Ladung beantragt hat?
    – Was war an der Ampel kaputt? Gelb und Du hast die dann still vor sich hinbrennende rote Lampe übersehen?
    – Oder Rot, und die Polizisten haben nur auf das „grüne“ Geradeaussignal für die Straßenbahn geachtet? Wobei, das wäre dann lebensgefährlich, wenn die Ampelanlage dann nicht automatisch auf Störung schaltet.

  4. @Taste: Es kommt dann zur Gerichtsverhandlung, wenn ich gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlege. Wie schon gesagt: Schlimmer konnte es ja nicht mehr kommen und über das Fahrverbot wollte ich nochmal sprechen. Warum das fehlende Foto vorher nicht bemerkt wurde, kann ich dir nicht sagen. Die Polizisten waren als Zeugen geladen nd warteten im Flur, wurden aber nicht gehört. Als „Verkehrsmensch“ habe ich den Ankläger bezeichnet. Was an der Ampel kaputt war, wurde nicht gesagt und nicht ermittelt. Es reichte dem Richter, dass die Anlage nicht ordnungsgemäß war (und offenbar so sehr betroffen, dass der Blitzer abgeschaltet war). Der ganze Termin hat keine 10 Minuten gedauert.

  5. „Sie hat es nicht eingeräumt. Sie hat die Ampel nicht gesehen und wehrt sich nicht gegen die Behauptung, sie sei bei Rot gefahren. Das ist ein Unterschied. “
    Wie machst Du das bloß? Wie kriegst Du immer die Richter, die logisch denken können? Vielleicht ist das irgendwie der karmatische Ausgleich zum allg. Deppenmagneten.
    Keep on rolling! Born to be mild.
    https://www.youtube.com/watch?v=kG4my7Oy1FU

  6. Als Richter stehste immer vor der Entscheidung: Sollste einen aus dem Verkehr ziehen, oder sollste einen fahren lassen.

  7. Es war nicht Glück, denn manchmal ist Rechtsprechung eben doch gerecht und nicht nur formaljuristisch korrekte Auslegung des Rechts.

  8. Weeeee! 🙂 Endlich mal ein Augenblicksversagen des Idiotenmagneten! (Ich hoffe, der versagt mehr als nur einen Augenblick und das keine Kommentare hier kommen, in denen Leute nörgeln, dass du vom Richter bevorzugt behandelt worden seist wegen deiner Behinderung, deines Geschlechts, deines Berufs oder was auch immer solchen Leuten noch einfällt.)

  9. Hey Jule,
    erst einmal vielen Dank für die Jahre an Unterhaltung, fürs Lachen, Weinen, Wundern & manchmal auch Verzweifeln . Ich weiss du schreibst das Tagebuch in erster Linie nicht für uns sondern für dich, dennoch ist ein Dankeschön angebracht.

    Nun zu meinem eigentlichen Anliegen: Ich wundere mich etwas über die Veröffentlichung der neuen Artikel/Beiträge. (Bitte nicht als Kritik verstehen!) Bei mir kommt mal 1-2 Wochen gar nichts und dann auf einen Satz 4 neue Beiträge am selben Tag mit unterschiedlichem Datum. Liegt das an der neuen Homepage? Hat dir das vielleicht schonmal wer gesagt oder ist nur mit meiner Rechenkiste was im Argen?

    Wünsche dir noch einen hoffentlich warmen Spätsommer/Frühherbst! Ohren steif halten und unbekannte Grüße an deine beiden Mädels daheim!

  10. Mir ist Dein Text zu wenig selbstkritisch.
    Es war einmal eine Frau. Die übersah in einer unübersichtlichen Verkehrssituation mindestens eine Ampel und nutzte nicht die Bremse, um die Situation zu entschärfen. Der Richter spricht von Augenblicksversagen und sprach die Fahrerin frei. 2019 freut sich die Socke darüber. Was sie wohl 2008 darüber gedacht hätte?

  11. @Intercepta
    Wie kannst du diese Situation, in der Jule beschriebenermaßen sehr vorsichtig gefahren ist und auf alle Verkehrsteilnehmer geachtet hat, mit ihrem Unfall vergleichen, bei dem die Unfallgegnerin schneller unterwegs war und nicht gebremst hat, OBWOHL sie Jule auf der Straße sah?
    Das ist wirklich extrem widerlich.

  12. @Intercepta: „und nutzte nicht die Bremse“ ist da nicht unrelevant, oder? Im hier angedeuteten Fall (es geht ja wohl um Jules Unfall 2008, oder nicht?) hat die Frau lieber gehupt ohne zu bremsen und auch keinerlei Reue für den Unfall gezeigt (https://www.jule-stinkesocke.de/2009/02/sie-hat-mich-absichtlich-fast-to/), hat sich nicht an das verhängte Fahrverbot gehalten.

    Hier hat Jule genau null Unfälle verursacht (ich unterstelle, dass Jule sehr wohl gebremst hätte, wenn ein Fußgänger vor das Auto läuft) und vor dem Richter auch sofort Einsicht für ihr (zu dem Zeitpunkt vermutetes) Fehlverhalten gezeigt. Es ist schon etwas mies, das vergleichen zu wollen. Zu dem Unfall gehörte mehr als die rote Ampel.

  13. Wir lieben Jule für Ihre offenen und präzisen Blogeinträge, die uns mal zum Lachen und (manchmal) auch zum Weinen bringen. Und zum Nachdenken. Und sie ermuntert uns Bewertungen und Rückmeldungen über ihre Postings abzugeben, was ich oben getan habe. Und ja, die Kommentarfunktion ist kein Diskussionsboard, aber dennoch möchte ich gerne meinen obigen Kommentar erläutern (und danach die Tastatur diesbezüglich ruhen lassen):
    Wenn die Polizei ein Verkehrsdelikt so umfangreich aufnimmt (und nicht es vor Ort bei einem „Nanana!“ belässt) und die Staatsanwaltschaft eine Anklage mit einer so umfangreichen Strafandrohung erst als Strafbefehl und schließlich vor Gericht bringt, das Gericht die Klage zulässt, die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung, ohne weitere Vernehmung der Polizisten, den Sachverhalt bestätigt und es am Ende nur noch um die Bewertung der Motive und des Verhaltens geht, reden wir letztlich von einem gravierenden Verkehrverstoss., der sich objektiv gesehen etwas anders dargestellt haben dürfte, als Jule dies aus ihrer Sicht hier subjektiv, aus ihrer Sicht richtig, schildert. Und Jule weiß, dass sie aus guten Gründen, ein Fahrzeug mit höherer Betriebsgefahr fährt. Augenblicksversagen bedeutet in der Regel eben keinen Freispruch, sondern meist eine geringere Strafe oder Einstellung des Verfahrens mit Auflagen, um deutlich zu machen, dass die Gesellschaft den Verstoss und die daraus resultierende Unfallgefahr nicht akzeptiert und auf die Einsicht des Delinquenten hofft. Das der Richter einen Freispruch daraus gezaubert hat, darf andererseits nicht die Folge haben das Ganze zu verharmlosen: Ihr eigenes Schicksal zeigt dies nachdrücklich. Und deshalb ist mir Jules Blogeintrag diesbezüglich zu wenig selbstkritisch.

  14. @Intercepta
    >….Wenn die Polizei ein Verkehrsdelikt so umfangreich aufnimmt […..] und die Staatsanwaltschaft eine Anklage mit einer so umfangreichen Strafandrohung erst als Strafbefehl und schließlich vor Gericht bringt, das Gericht die Klage zulässt….Es kommt dann zur Gerichtsverhandlung, wenn ich gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlege. Wie schon gesagt: Schlimmer konnte es ja nicht mehr kommen und über das Fahrverbot wollte ich nochmal sprechen<
    Es ging hier im Gegensatz zu Jules Unfall um ein Verkehrsdelikt ohne Sach und Personenschaden das bringt die Staatsnwaltschaft bzw. das Gericht m.W. nicht zur Verhandlung .

  15. Werden hier nur noch positive Kommentare veröffentlicht/erlaubt? Offenbar ja, dann kann man die Kommentare gleich weglassen!

    Sehr viel Glück gehabt bei der Verhandlung. Angebracht wären Punkte Fahrverbot und Geldbuße gewesen!!!

  16. @Frank (alias Tim, Gerd): Nein, hier werden alle Kommentare veröffentlicht, die keine anonymen Hass- oder Spamkommentare sind. Und was angebracht ist, entscheidest nicht du. Schönen Abend noch.

  17. @Intercepta sagte am 28. September 2019 um 12:59 Uhr
    „Wenn die Polizei ein Verkehrsdelikt so umfangreich aufnimmt (und nicht es vor Ort bei einem „Nanana!“ belässt) und die Staatsanwaltschaft eine Anklage mit einer so umfangreichen Strafandrohung erst als Strafbefehl und schließlich vor Gericht bringt, das Gericht die Klage zulässt, die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung, ohne weitere Vernehmung der Polizisten, den Sachverhalt bestätigt …“

    Nein. Es gibt sie nicht nur im Fernsehen (Alexander Hold), sondern auch im richtigen Leben: Gerichtsverfahren bei denen erst das Verfahren das ganze Bild zeigt.

    „… und es am Ende nur noch um die Bewertung der Motive und des Verhaltens geht, …“

    Was heißt hier „am Ende“? Hier erfahren wir von dem Defekt erst in der Verhandlung. Das ist kein Motiv und keine Bewertung. Jule hat die Abbiegerampel möglicherweise deshalb nicht gesehen, weil da nix zu sehen war.

    „Augenblicksversagen bedeutet in der Regel eben keinen Freispruch, …“

    Der Freispruch basiert nicht auf Augenblicksversagen, sondern in dubio pro Socke. Wir wissen nicht was wirklich vorgefallen ist, also ist zunächstmal zu ermitteln. Man könnte beispielsweise weiterforschen, was an der Ampel tatsächlich kaputt war. Den Techniker der sie repariert hat als Zeugen vernehmen z.B.. Warum machen wir das nicht? Weil’s nix bringt. Nix bringen kann. Schlimmstenfalls finden wir heraus, dass die Ampel trotz des Defekts zu erkennen gewesen wäre. Dann wäre aber wegen Augenblicksversagen etc. allerhöchstens auf eine geringe Geldbuße zu erkennen. Und jetzt kommt der tiefer Grund: Da kostet uns die Ermittlung ja mehr. Offensichtlich braucht Jule nicht dringend einen Denkzettel, also können wir der Staatskasse das ersparen.

    Eigentlich ist Jule ein Justizopfer a la Gustl Mollath. Der konnte auch nix dagegen tun, dass er wegen Zurechnungsfähigkeitszweifeln freigesprochen wurde und es daher nicht mehr darauf ankam, was wirklich vorgefallen war, was er gerne gerichtlich klären lassen wollte. Jule kann nicht klären lassen, ob sie wirklich eine Ampel übersehen hat oder nicht. Das ist ein paar Nummern kleiner, weil sie nicht deswegen etliche Jahre in der Psychiatrie einsaß, aber das Prinzip ist dasselbe.

    „Das der Richter einen Freispruch daraus gezaubert hat, …“

    Das fand nicht statt, sonder saubere und präzise Rechtsanwendung.

    Aber ohne Seitenhieb auf die Justiz kann ich keinen Kommentar schreiben. Daher: saubere und präzise Rechtsanwendung ist heutzutage leider so selten, dass es wie Zauberei anmuten mag, wenn sie doch mal vorkommt.

  18. Fair ausgegangen, finde ich. Es war keine Absicht, du hast niemand geschadet, und du wirst es auch ohne Strafe „nicht wieder tun“, weil du es ja von vorne herein nicht absichtlich getan hast.
    Schön, das manche Richter an so einer Stelle ihre Möglichkeiten nutzen. Und bei dir trifft es definitiv auch keinen falschen – irgendwie muss der Idiotenmagnet ja auch mal ein klein wenig ausgeglichen werden. 😉

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