Eulenspiegel

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„Quäle stets ein Tier mit Schmerz, denn es fühlt wie du den Scherz.“ – Diesen verballhornten Spruch hörte ich kürzlich von Jugendlichen, die versuchten, im Bus eine Fliege mit einem Feuerzeug anzukokeln. Der Busfahrer hat die Jugendlichen auf offener Strecke rausgesetzt, ob wegen der Tierquälerei oder aus Sorge, dass demnächst sein Bus brennt, weiß ich nicht. Vielleicht auch aus beiden Gründen.

Keinen Brummer, sondern einen lebendigen Hund hat der Überlieferung nach Till Eulenspiegel, der vor 700 Jahren lebte und in Mölln in Schleswig-Holstein senkrecht begraben sein soll, beim Bier brauen in einen heißen Kessel geworfen. Der Hund hieß Hopf, und der Bierbrauer hatte Eulenspiegel gebeten, Hopfen in die Braupfanne zu werfen. „Da wird doch der Hund in der Pfanne verrückt“, soll es damals geheißen haben. Eulenspiegel sollte lustig sein und nicht nur Majestät haben darüber gelacht: Der Spruch ist noch heute an der Tagesordnung.

Ich kam kürzlich in den Genuss, die allererste Folge einer Vorabendserie sehen zu dürfen, deren aktuelle Folgen noch heute im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ausgestrahlt werden. Als sie gedreht wurde, waren die Charaktere überrascht, dass künftig auch Frauen im Streifendienst eingesetzt werden sollen. Kinder, wie die Zeit vergeht: Meine Halbschwester Emma ist in diesem Jahr zur Oberkommissarin befördert worden und hat damit einen höheren Dienstrang als alle Charaktere dieser Serie vor dreißig Jahren. Wertschätzung und respektvoller Umgang hätten enorm zugenommen, sagt sie. Die älteren Kollegen erzählten oft, dass es früher sogar Prügeleien unter den Beamten gegeben hätte, das Klima sehr viel rauer war. Schimpfworte wie „Arschloch“, „Neger“ und „Penner“ seien an der Tagesordnung gewesen. Das sei heute undenkbar und würde sofort sanktioniert.

Trotzdem gibt es Ausgrenzung und Dummheit noch immer. Es gibt noch immer Menschen, die glauben, Frauen sind nur dumm und können gut backen. Und Kinder gebären. Okay, Männer können meistens weder backen noch Kinder gebären. Irgendwie müssen wir uns ja unterscheiden. Homosexuelle sind eklig. Behinderte sowieso. Vor allem, wenn sie sabbern, brummen und inkontinent sind. Dass mir jemand nicht die Hand gibt, weil er denkt, er könne sich anstecken, kommt auch in 2019 noch vor. Nicht täglich. Und nicht häufig. Aber so etwas gibt es. Und ich muss weiter dagegen kämpfen.

Ich kämpfe. Zum Beispiel mit einem Blog, der über 7 Millionen Mal aufgerufen wurde. Aber ich kämpfe zum Glück nicht alleine gegen die Dummheit.

Anlässlich meiner doch rund umfangreichen Schilderungen über das Krankenkassen-Gutachter-Drama von Helena hatte ich einen recht umfangreichen Dialog mit einem Kumpel, den ich seit meiner Reha, also seit nun schon zehn Jahren kenne. Höheres Tier in einer Sozialbehörde, begleitet ehrenamtlich gerade eine junge Frau, die seit über einem Jahr versucht, einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen. Die Frau hat, wie Helena, eine leichte Cerebralparese, also eine Hirnschädigung, die die Motorik (nicht die geistige Leistungsfähigkeit, die junge Dame macht gerade Abitur) einschränkt. Sie benutzt für längere Strecken (so ab 700 Metern) ebenfalls einen Rollstuhl, spricht ein wenig undeutlich und hat erhebliche Schwierigkeiten mit der Feinmotorik, vor allem der der Hände. Sie schreibt in der Schule beispielsweise am Laptop. Ich selbst kenne die Frau nicht persönlich.

Hinzu kommen angeborene Fehlbildungen beider Hüftgelenke und eine Überreaktion auf Wasser: Sobald sie duscht, bilden sich Quaddeln am ganzen Körper. Außerdem reagiert sie allergisch auf Insektengift-Proteine, muss also ständig hochpotente Medikamente injektionsfertig mitführen, falls sie mal von einer Wespe gestochen wird und der Notarzt nicht rechtzeitig kommt.

Behinderung? Nö. Fehlanzeige. Das Versorgungsamt sagt: Das reicht nicht. Sie ist nicht so stark eingeschränkt, dass ihr Zustand in erheblichem Maße von dem eines gesunden Menschen ihres Lebensalters abweicht. Schließlich hat auch nur ihr Kinderarzt was dazu attestiert und kein Neurologe. Unser Haus-Gutachter kommt nach Aktenlage zu dem Ergebnis, es liege auch keine Hirnschädigung, sondern eine Entwicklungsretadierung vor.

Ich weiß noch, wie es mir ging, als mir mitgeteilt wurde, dass ich ein Vollpfosten bin. Wobei man mir ja eher gutmütig die Dinge attestiert hatte, die wirklich vorlagen. Retadiert war ich noch nie. Nicht mal auf dem Papier. Krüppel halt. Aber alleine diese Tatsache schwarz auf weiß zu lesen, hat mir damals schon gereicht.

Die junge Frau legt also Widerspruch ein und lässt sich brandaktuell von einer spezialisierten Kinderneurologin noch einmal von Kopf bis Fuß durchchecken. Legt ihr Hirn in eine bildgebende magnetische Röhre. Mit glasklaren Ergebnissen. Nix retadiert, sondern eine waschechte Cerebralparese. Reichte dem Amt wieder nicht. Dieses Mal sei die Abweichung zwischen dem (oberflächlichen und auf den Alltag bezogenen) Bericht des Kinderarztes und dem (fachlich bis in die tiefste Ebene abgegrenzten) Bericht der Fachärztin zu groß, von daher sei das alles unplausibel. Man setze alles auf Null und beauftrage einen externen Gutachter, einen niedergelassenen Neurologen, damit, das alles einzuschätzen.

Die junge Dame holt sich also schulfrei, muss einen handgeschriebenen Lebenslauf schreiben (kenne ich irgendwoher), taucht dort pünktlich auf und fährt, dem Rat ihres Rechtsanwalts folgend, natürlich nicht alleine dorthin, sondern nimmt eine Vertrauensperson mit. Bevor der Termin starten kann, kommt der Gutachter ins Wartezimmer und blubbert die junge Frau an: Schön, dass Sie eine Begleitperson mitgenommen haben, die bleibt aber draußen. Die Begutachtung führe ich nur unter vier Augen durch. Als die junge Frau darauf besteht, dass die Vertrauensperson sich bei der Untersuchung still in eine Ecke setzt und zuschaut, verweigert der Gutachter die Untersuchung und kündigt an, ihr im Gutachten eine „mangelnde Kompromissbereitschaft“ zu attestieren. Was die Behörde später als mangelnde Mitwirkung auslegen werde, mit dem Ergebnis, dass es weder einen Ausweis, noch eine Gleichstellung gebe.

Ähm ja. Wie, du willst nicht angegrapscht werden? Bist du etwa zu keinen Kompromissen bereit? Ein Totschlag-Argument aus der Sicht jedes Rambos, eine Disqualifikation mit Pauken und Trompeten aus der Sicht all jener, die Machtmissbrauch und Mobbing auch gegen den Wind riechen.

Das Glück der jungen Frau war wohl die Begleitung durch den Sozialrechts-Fuchs. Der hat die junge Frau, die nicht nur wegen der eigentlichen Begutachtungs-Situation unter großer Anspannung stand, sondern mit diesem Benehmen des Gutachters auch völlig überfordert war, ins Auto gepackt und ist mit ihr auf dem direkten Weg zu der Behörde gefahren, die das Gutachten in Auftrag gegeben hat. Frei nach dem Motto: „Hier bin ich. Begutachten Sie. Mitwirkung liegt vor. Maximal. Kopie der Akte, alle Befunde, handgeschriebener Lebenslauf: Alles dabei.“

Die Sachbearbeiterin an der Publikumsfront hat nach zwei Sätzen die Flinte ins Korn geworfen und das Gespann in die Chef-Etage geführt. Die junge Frau durfte daran teilhaben, wie ihr Begleiter und eine ältere Dame aus dem höhere Dienst der Behörde sich über den grundgesetzlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör und den damit verbundenen Anspruch auf ein faires Verfahren austauschten und sofort derselben Meinung waren. Dass beide der Überzeugung waren, dass insbesondere in einem Widerspruchsverfahren der freie und gleichberechtigte Zugang zur Justiz eher überkorrekt berücksichtigt werden müsse, zumal Deutschland bei der Umsetzung der anerkannten UN-Forderung ohnehin defizitär sei.

Nach kurzer Wartezeit auf dem Behördenflur, in der die Beamtin den Gutachter anfunkte, ließ sie durchblicken, dass sie höchstpersönlich vor Jahren eine Anordnung verfügt hatte, die Begleitpersonen bei Gutachten ausdrücklich zulasse. „Solange die Begleitperson sich nicht ungefragt einmischt oder dort randaliert, sondern der Gutachter seine Arbeit machen kann, soll sie doch still in der Ecke sitzen. Ich würde meinen Mann auch nicht unbegleitet zum Doktor lassen, alleine schon, weil er immer nur die Hälfte versteht.“

Ende vom Lied: Die Frau hat die Antragstellerin im Namen der Behörde ausdrücklich für diesen Vorfall um Entschuldigung gebeten und ihr einen neuen Termin bei einem anderen Gutachter in Aussicht gestellt. Den kenne sie persönlich, dorthin würde sie auch gehen. Und sie habe ihn extra angerufen: Selbstverständlich dürfe jederzeit eine Vertrauensperson dabei sein.

Ich frage mich nun, was wohl passiert wäre, wenn der Sozialrechts-Fuchs nicht dabei gewesen wäre. Dann hätte der Gutachter wohl festgestellt, dass noch immer keine Behinderung vorliege. Wer so drauf ist, ist aus meiner Sicht als Gutachter untauglich. Machtspiele und die damit verbundene Ausgrenzung haben in fairen Verfahren nichts zu suchen!

Fand übrigens damals auch schon Till Eulenspiegel.

Gutachten

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In die Arie um die Kostenübernahme für Helenas Insulinpumpe kommt Bewegung. Nachdem unser Anwalt auf die Behauptung der Krankenkasse, der Lieferant hätte behauptet, wir hätten behauptet, wir wollten die Insulinpumpe zum großen Teil aus eigener Tasche zahlen, in einem eigenen Schreiben an die Kasse behauptet hat, seine Mandantschaft würde erwarten können, dass die Widerspruchsstelle sich mehr mit Fakten denn mit Behauptungen befasst, wurde prompt reagiert: Um Fakten zu schaffen, sei eine amtsärztliche Begutachtung von Helena unumgänglich.

Sie möge sich daher in der nächsten Woche an einem bestimmten Datum morgens um 8.00 Uhr (an einem Schultag) beim Gutachter einfinden und alle Aufzeichnungen über ihre Zuckerkrankheit, einen handgeschriebenen Lebenslauf, alle verordneten Medikamente und Hilfsmittel sowie eine tabellarische Aufstellung über ihre derzeitigen „Leiden und Gebrechen“ mitbringen. Sie möge darauf eingehen, was sie besonders belaste und wie die Krankenkasse sie bei der Bewältigung ihrer gesundheitlichen Situation ihrer Meinung nach unterstützen könne.

Anwalt sagt: Gegen einen solchen Termin kann man sich erstmal nur schwer wehren. Also müsste ich Helena aus der Schule nehmen, obwohl sie an dem Tag eine Klassenarbeit schreibt, ich müsste mir unbezahlt frei nehmen, weil ich sie natürlich nicht alleine dorthin schicken kann, und dann habe ich nochmal eine Suchmaschine bemüht und festgestellt, dass der begutachtende Mensch völlig unmöglich sein soll.

Ich überlege noch, ob ich dem gewachsen bin, oder ob ich das Angebot von Maries Mutter annehme, sie mit Helena dorthin zu schicken und zuvor um Verlegung des Termins zu bitten, da sie natürlich für so ein Manöver nicht einfach ihre Praxis schließen kann. Oder ob ich dem Anwalt noch einen Hunni mehr rüberschicke und ihn bitte, zu begründen, dass die Grenzen der Mitwirkung überschritten sind, weil alle Informationen, die zur Bewilligung der Insulinpumpe benötigt werden, bereits vom Hausarzt umfangreich zur Verfügung gestellt wurden und aus medizinischer Sicht eine weitere punktuelle Bestandsaufnahme keine neuen für die Entscheidung relevanten Tatsachen ans Licht bringen wird. Ohne eine konkrete Begründung, wozu genau ein solcher Termin dienen soll und welche neuen Erkenntnisse noch gewonnen werden müssen, fahre Helena nirgendwo hin.

Ich weiß es nicht. Und ich habe weder Bock noch Muße, mich zu entscheiden. Hat jemand Würfel?

Nicht so verwerflich

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Dass es nicht leicht ist, das Auto einer Rollstuhlfahrerin anzuhalten, weiß ich ja inzwischen. Solange die Rollstuhlfahrerin trotzdem ihre gerechte Strafe bekommt (und die Verwarnung, bei der es bleiben sollte, wurde ja ausgesprochen, bevor man wusste, dass ich Rollstuhlfahrerin bin), ist das ja okay. Das Gefühl. Menschlich.

Wenn ich jetzt Geld bräuchte und, auf der Suche danach, die Hausbriefkästen in meiner Umgebung durchkämme, ist das schon einigermaßen dreist. Wenn mir dabei zufällig eine frische EC-Karte in die Hände fällt, ich danach auf die PIN warte, die einige Tage später bekanntlich kommt, sie ebenfalls aus dem Briefkasten friemel, mit Karte und PIN zu verschiedenen Banken gurke, innerhalb von fünf Tagen in 65 Einzelaktionen über 20.000 € vom Konto abhebe, davon die Hälfte in der Spielhalle verzocke … dann lande ich dafür, so dachte ich bisher, im Knast.

Es sei denn, ich bin Rollstuhlfahrer. Und bin auf einem Auge blind. Und kann die Richterin überzeugen, dass die 20.000 € nur die erste Rate waren für eine Augen-OP, die mir die Sehkraft wiedergeben soll (zumindest steht das so immer in den Illustrierten).

Wie gut, dass ich keine Richterin bin. Ich hätte es nicht glaubwürdig gefunden, dass ein 32jähriger mit Muskelschwund auf der Suche nach 80.000 € die Post aus Briefkästen klaut. Sondern ich hätte angenommen, dass da jemand seine Behinderung zur Ausrede macht, nachdem er eine EC-Karte gefunden hat, auf der so viel Geld drauf war. Und dass jemand 11.000 € verspielt, in der Hoffnung, da werden 80.000 € draus? Naja, das soll ja auch bei nicht behinderten Menschen passieren. Der Mensch ist mittellos, das Geld ist weg. Immerhin hat die Versicherung der Bank dem Opfer den Schaden ersetzt. Das Urteil: Ein Jahr auf Bewährung. Weil sein Motiv „nicht so verwerflich wie bei anderen Taten“ sei.

Das passierte gerade in Hamburg. Und in Berlin? Da stand auch ein Rollstuhlfahrer vor Gericht. Ich schreibe bewusst „stand“, denn er saß nicht. Zumindest am Ende des einjährigen Verhandlungsmarathons nicht. Nicht mehr. Mehrmals bekam ich von meinen Leserinnen und Lesern einen Link auf entsprechende Zeitungsmeldungen geschickt. So häufig, dass ich nun doch einmal darauf eingehen möchte, obwohl eigentlich klar sein sollte, was ich davon halte.

Was ich davon halte, wenn jemand vorspielt, er habe MS. Seine Beine nur noch zucken lässt, eine Hand nur noch schlaff herabhängen lässt, rumsabbert und einen wirklich bemitleidenswerten Eindruck macht. Nein, es geht nicht um all jene Leute, die finden, ihr Körper sei zu Unrecht gesund. Ähnlich wie die Frauen, die darunter leiden, kein Mann zu sein. Oder umgekehrt. Es geht um Leute, die sich in den Rollstuhl setzen, um Geld zu bekommen. Ich würde es nicht so krass formulieren, wenn es kein Geständnis gegeben hätte, das am Ende die Haftstrafe auf vier Jahre und sechs Monate gedrückt hat.

Über mehrere Jahre hat ein heute 45 Jahre alter Mann in Berlin auf behindert gemacht. Und monatlich neben seiner Grundsicherung auch Pflegegeld und ergänzend Sozialhilfe erhalten, um die angeblich 10 Stunden am Tag benötigte Assistenz bezahlen zu können. Monatlich kamen so 5.000 € zusammen, über die Jahre sind summa summarum eine Viertelmillion Euro aufgewendet worden.

Zwischenzeitlich soll er einige Geliebte gehabt haben, eine davon habe ihn angezeigt. Bei der Festnahme stellte die Polizei neben sieben teuren Uhren und elf Apple-PCs auch das Auto sicher, mit dem er vorwerfbar 56 Mal ohne Führerschein unterwegs gewesen sein soll. Ein Schaltwagen ohne behindertengerechten Umbau. Was mich wundert, denn das müsste doch mal jemandem auffallen. Richtig kränk finde ich aber den Elektrorollstuhl für 16.000 € … daran merkt man spätestens, wie behindert der Typ ist. Wenn Maria schon Probleme hat, einen Elektrorollstuhl im unteren vierstelligen Bereich genehmigt zu bekommen, warum braucht dieser Mann dann unbedingt einen so teuren? Hätte es nicht, wenn das schon sein muss, um die Legende des Schwerkranken zu untermauern, auch ein einfacher für 2.800 € getan?

Und was mich am meisten ankotzt, ist die Tatsache, dass es oft so unglaublich schwer ist, benötigte Leistungen und Hilfen zu bekommen. Ich erinnere mich da nur an Cathleens Pampers oder an Marias Assistenz. Vielleicht brauchen Cathleen und Maria einfach nur etwas mehr schauspielerisches Talent…

Kein Parkplatz

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Ich bin von insgesamt vier meiner Leser auf ein Urteil aus Sachsen-Anhalt hingewiesen worden, mit dem ein oberschenkelamputierter Mann keinen blauen Parkausweis für Behindertenparkplätze bekommen hat. Unter anderem der Spiegel hatte in einem Artikel Beinamputierter darf Behindertenparkplätze nicht nutzen darüber berichtet, dass das Gericht zwar festgestellt hatte, dass der 71jährige Mann zum Aussteigen mit seinen Unterarmgehstützen viel Platz braucht und sich nur sehr eingeschränkt (rund 100 Meter) fortbewegen kann, ihm trotzdem aber eine Ausnahmegenehmigung für das Parken auf Behindertenplätzen versagt hatte. Als Begründung wurde zitiert, breite Behindertenparkplätze dienen lediglich dazu, die Berechtigten näher an sein Ziel zu bringen.

Normalerweise möchte ich solche Urteile gar nicht kommentieren, auch nicht, wenn ich, wie hier, mehrmals nach meiner Meinung dazu gefragt wurde. Denn Urteile werden oft falsch zitiert und den Einzelfall, der hier verhandelt wurde, kenne ich gar nicht. In diesem Fall möchte ich aber eine Ausnahme machen, und meine Gedanken dazu aufschreiben, weil ich über Frank direkten Zugang zum Urteil bekommen habe und nach dem Durchlesen das durchaus für korrekt halte. Was nämlich in dem Artikel (und in anderen) verschwiegen wird, ist, dass der Mann eine Prothese trägt und mit dieser Prothese laufen kann. Drei Gutachter, darunter namhafte Professoren, haben den Mann im Auftrag der Gerichte unabhängig begutachtet und sind zu dem Ergebnis gekommen, die Gehbehinderung sei nicht so stark, dass der Mann auf Schwerbehindertenplätzen parken müsse. Inzwischen hat auch das Bundessozialgericht sich mit dem Thema beschäftigt und die Klage abgewiesen.

Es gab zwar diverse Komplikationen mit der Prothesenversorgung, aber insgesamt seien dazu noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft und eine Prothese ist nunmal kein angewachsenes Bein. Und Behindertenparkplätze sind zwar (aus gutem Grund) breit, aber alleine die Tatsache, dass er einen breiten Parkplatz braucht, reiche nicht aus, um auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen. Es gäbe auch die Möglichkeit, am Auto eine Schiebetür einzubauen, die Kosten dafür würde ein vorhandener Haftpflichtiger zahlen müssen.

Wenn man nun allen Menschen, die mit einer Prothese laufen, einen blauen Parkausweis gibt, müsste man auch allen anderen, die ähnlich eingeschränkt sind, das Parken auf den Schwerbehindertenplätzen gestatten. Dann bräuchte man aber wiederum viel mehr dieser Plätze, was schwierig wird. Also hat man die Messlatte besonders hoch gehängt. Parken dürfen auf diesen Plätzen ausschließlich Menschen, die querschnittgelähmt sind, Menschen die beidseitig oberschenkelamputiert sind, und Menschen, die ähnlich schwer eingeschränkt sind, so dass sie eigentlich nur mit einem Rollstuhl mobil sind. Da gehört dieser Mann nunmal einfach nicht rein. Dass diese Gesamtsituation nicht befriedigend ist, wenn die Messlatte so hoch liegt, weil es genügend Leute gibt, die trotzdem nicht weit laufen können, unterschreibe ich sofort. Aber darum ging es hier nicht, das haben nicht die Richter zu verantworten, die bestehende Gesetze anwenden müssen.

Und auch aus der Tatsache, dass viele Menschen herumlaufen (im wahrsten Sinne des Wortes), die so einen Ausweis bekommen haben, obwohl sie noch einen halben Kilometer durch die Gegend rennen können, kann man lediglich ableiten, wie hoch hier der „Missbrauch“ ist und wie wenig das kontrolliert wird, denn so vorgesehen ist das eben nicht. Und ich kenne auch genügend Leute aus meinem Sportverein, die mit zwei Dreipunktstützen oder einem Rollator ein paar Schritte wackelig gehen können und genau aus diesem Grund den blauen Parkausweis eben nicht bekommen. Wollte man das ändern, müsste man an anderer Stelle gemeinsam kämpfen und nicht einzeln vor Gericht.

Der Mann hat allerdings einen orangenen Parkausweis, mit dem er alle Rechte, die er mit dem blauen Parkausweis bekommen hätte, nutzen kann – bis auf das Parken auf den Behindertenparkplätzen. Er kann damit also beispielsweise auf allen Anwohnerparkplätzen, im eingeschränkten Halteverbot, in Ladezonen, an Parkscheinautomaten ohne Gebühr etc. parken.

Von daher habe ich zwar durchaus starkes Mitgefühl für diesen Mann und würde ihm auch wünschen, dass er, wenn schon die Amputation sein musste, wenigstens gut und ohne Schmerzen mit seiner Prothese zurecht kommt, aber einen Aufreger sehe ich hier nicht. Er persönlich hat sich mit Sicherheit einige Hoffnungen gemacht, aber wenn er ehrlich ist, wird er sein Gehvermögen nicht mit dem eines querschnittgelähmten oder beidseitig oberschenkelamputierten Menschen vergleichen wollen. Und so sind die Gesetze nunmal. Ich hätte in den sieben Jahren, in denen er durch die Instanzen geritten ist, andere, schönere Schwerpunkte in meinem Leben gesetzt und versucht, die beste Prothese und die beste Gehschulung zu bekommen – statt so einen blöden Parkausweis.